Wie Gewinnrechnung Kleinunternehmer - netto Einnahmen, brutto Ausgaben?

2 Antworten

Hallo,

Als Kleinunternehmer sind Ihre Betriebseinnahmen/-ausgaben brutto anzusetzen.

Da Sie aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft keine Vorsteuern aus Rechnungen etc. geltend machen können, gehört diese zu den Betriebsausgaben (analog § 9b Abs. 1 EStG, H 9b "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ..." EStH).

MfG
-Valeskix

Wenn man die Möglichkeit hat, seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen im Sinne §13b UStG ist es ratsam Umsatzsteuer zu zahlen, damit man die Vorsteuer erstattet bekommt. Bei der "Kleinunternehmer Reglung" verliert man dann Geld.

Es ist also professionelle Steuerberatung angesagt.

Wenn §13b UStG nicht beansprucht werden kann, wird alles Brutto gebucht und es ist keine Möglichkeit gegeben die gezahte MWST als Vorsteuer geltend zu machen.

§13b =Subunternehmer Baugewerbe.


was hat bitte der 13b UStG mit Kleinunternehmer zu tun?

richtig: NICHTS

und, byhteway: der 13b ist keine KANN-Vorschrift ....

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