Kleinunternehmer (Handwerker) darf ich Ware einkaufen und mit Gewinn verkaufen bzw. einbauen?

3 Antworten

Ich hoffe, dass Du auch Materialien mit einer Gewinnmarge weiterverkaufen kannst. Auf einer Rechnung wird nicht ein Einkaufspreis, sondern ein Verkaufspreis ausgewiesen.

Der Einkaufspreis ist Deine Sache. Wenn Du den Rollladen dann für den doppelten Preis an den Kunden verkaufen kannst, freue Dich. Wenn Du nur 10% Handling aufschlagen kannst, dann deckt das gerade mal vielleicht Deinen Aufwand für den Vorgang.

Die Tätigkeit in Deinem Gewerbe umfasst ja auch Materialien, die im Zusammenhang mit Deiner Dienstleistung erforderlich sind. Du kannst die Frage des Gewerbezwecks ja nochmals klären, aber aus meiner Sicht wäre eine Erweiterung auf den Vertrieb/Handel mit Rollläden etc. nur erforderlich, wenn Du diese isoliert als Produkte vertreiben würdest, d.h. nicht im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Montage oder Reparatur. Ich bin aber kein Rollladenexperte.

Du solltest bitte erstmal Informationen zur Selbständigkeit sammeln und dich mit der Marktwirtschaft auseinandersetzen. Natürlich ist es Sinn und Zweck eines Freiberuflers/Gewerbetreibendem Gewinne zu erzielen. Aber dazu musst du deine Einkaufspreise nicht bekannt geben. Sonst hast du ganze 1 Aufträge.

Du hast, bestenfalls, eine Mischkalkulation und arbeitest mit Faktoren, die du auf deine Eigenkosten aufschlägst. Wenn du etwas für € 100,- verkaufst, dann ist es egal, was du dafür bezahlt hast. Finde ich den Preis angemessen, dann kaufe ich.

Du brauchst doch keinem Kunden Deinen Einkaufspreis zu nennen.

Dukalkuliertst einfach:

Rollladen kostet im Baumarkt (reines Beispiel) 200,-Euro

Kleinmaterial. 5,- Euro.

Einbauzeit 1 Stunde 50,-Euro

Risiko + Gewinn +sonstige Kosten (Telefon, Internet, Lagerkosten usw.) 10 % = 25,50 Euro.

Gesamtpreis Rollladen inkl. Einbau: 280,50. Für Dich lieber Kunde 279,- Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung