Gewerbeanmeldung - Rechnung ohne UStIdNr. ausstellen?

3 Antworten

Wenn Du den Status als Kleinunternehmer hast, also Dein Kunde sowieso keinen Vorsteerabzug geltend machen kann, unterliegst Du nicht den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für die Ausstellungen von Rechnungen.

Also Steuernummer, oder USt-ID sind nicht notwendig.

Es reicht also gegenüber dem Kunden eine Rechnung zu schreiben, aus der DEin Name und die Adresse und die Art der ausgeführten Arbeiten hervorgehen.

Du solltest noch nennen, bis wann die bezahlt sein soll (Fälligkeit) und natürlich die Kontonummer, damit der Kunde weis, wohin er zahlen soll.

Da muss ich für mein Verständnis etwas nachhaken:

Wo steht bzw. leitet sich ab, dass 

...Kleinunternehmer aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Pflicht zur Ausstellung einer (ordnungsgemäßen) Rechnung nach dem UStG entbunden sind?

...die Steuernummer bei Kleinunternehmern kein Pflichtmerkmal ist? (ausgenommen Kleinbetragsrechnungen)

0
@Valeskix

Ganz einfach aus dem Umkehrschluss, dass die Ordnungsgemäße Rechnung mit allen Angaben die Basis für den Vorsteuerabzug ist.

Wenn eine der Bestandteile fehlt, wird der Vorsteuerabzug versagt, aber nicht die Anerkennung als Betriebsausgabe/steuerlich abzugsfähige Ausgabe.

2
@wfwbinder

Die Rechnungspflichten nach § 14 UStG richten sich doch aber danach, ob man Unternehmer ist und welche Umsätze man erbringt.

Somit haben auch Kleinunternehmer grds. die Steuernummer oder UStID anzugeben.

Es ist meines Wissens noch nicht geregelt, ob eine Rechnung, die insbesondere nur aufgrund einer fehlenden Rechnungsnummer nicht ordnungsgemäß ist, als "nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt" i.S.d. § 26a UStG gilt (Schwarz/Widmann/Radeisen UStG §26a, 3.2.1 Rz. 39-40).

Die herrschende Rechtsmeinung verneint dies zwar, solange aber keine Regelung/Entscheidung hierzu existiert, kann ich der genannten Handhabung nicht ohne Vorbehalte zustimmen.

0

Selbstverständlich muss auch ein Kleinunternehmer eine korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen. Der Kleinunternehmer ist ein Unternehmer nach § 2 UStG  bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird. Die Vorschriften der Rechnungsstellung / Pflichtbestandteile gelten für alle Unternehmern, also auch für den Kleinunternehmer.

Die USt ID Nr. kannst du beim Bundesamt für Finanzen beantragen. Diese bekommt natürlich auch ein Kleinunternehmer, aber nur dann wenn er innergemeinschaftliche Warenlieferungen tätigen möchte. Du kannst stattdessen aber deine "normale" Steuernummer auf der Rechnung angeben, anstatt der USt ID Nr.

Ob Du Kleinunternehmer bist oder nicht, richtet sich aber nicht danach, ob du beim Gewerbeamt es so anmeldest. Es kommt darauf an, was du beim Finanzamt zu Beginn der Tätigkeit im Betriebseröffnungsfragebogen angegeben hast. Hast du dich dort für die Kleinunternehmerregelung (17.500 EUR Umsatzgrenze) entschieden? Wenn du hohe Ausgaben zu Beginn hattest (mit Rechnungen mit ausgewiesenen Vorsteuern) und du zusätzlich nur Kunden hast, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann macht diese Regelung für dich keinen Sinn. Also nochmal beraten lassen evtl. Oder hast du steuerfreie Umsätze (innergemeinschaftliche Lieferungen) ? Das sind alles wichtige Punkte, die du zu Beginn mit einem Steuerberater abklären solltest.

 

"ich habe ein Kleinunternehmen angemeldet" nein glaube ich nicht, wenn ein Gewerbe angemeldet wurde beim Ordnungsamt.

Es wurde nur ein stehendes Gewerbe angemeldet. Ob das steuerlich als Kleinunternehmen im Sinne §19 UStG mit bis zu 17500€ Umsatz läuft ist noch nicht geklärt.

Wenn keine größeren Investitionen getätigt wurden auf die MWST gezahlt werden muss, könnte man zur Kleinunternehmer Reglung im Sinne §19 raten. Aber besser Steuerberater fragen.

Man kann dann nicht die gezahlte Umsatzsteuer der Aufwendungen geltend machen als Vorsteuer. Das kann ein Nachteil sein, wenn es um größere Beträge geht. Dann müssen die Ausgangsrechnungen auch zzgl. MWST ausgestellt werden. Das kann aber auch ein Nachteil sein, da sich der Verkaufspreis erhöht. Hinzu kommt, das dann alles Buchhaltungs-Technisch komplizierter wird. Umsatzsteuervoranmeldung machen jeden Monat meistens im ersten Jahr. Wer keine kaufm. Ausbildung hat kann das nicht.

Umsatzsteuer ID bekommt man nur auf Antrag. Dann muss man freilich auch Umsatzsteuer zahlen und ist nicht mehr Kleinunternehmer.

Das ist ein Widerspruch in der Frage.

Wenn zwischenzeitlich Rechnungen ohne MWST ausgestellt werden sollen, dann auf der Rechnung vermerken "Kleinunternehmer im Sinne §19 USTG"