Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

zu 1.) und 2.) ja. Wenn man der Krankenkasse bei Nachfragen die Sache mit Wochenenden und Semesterferien plausibel machen kann. Man sollte mit den Einnahmen aber nicht in Bereiche vorstoßen, wo hauptberufliche Selbstständigkeit vermutet werden kann.

zu 3.) Es ist eine Steuererklärung zu machen und es könnte sein, dass man die 8000 EUR Grundfreibetrag knackt. Viel Werbungskoten wird man ja nicht haben.

Viel Glück

Barmer

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! Die 8000 EUR Freibetrag beziehen sich jedoch nur auf die nichtselbstständige Arbeit, also den Werkstudenten-Job – richtig?

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@frischware

nein. Die 8.000 beziehen sich auf die Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der selbständigen Tätigkeit (hier nimmt man den Überschuss / Gewinn).

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Hallo, gerne würde ich noch hierzu eine Frage stellen.
Mein Status ist mit dem von Fabian sehr ähnlich in dieser Hinsicht.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich einfach unverständliche oder oft unklare und sogar widersprüchliche Antworten in Bezug auf meine Fragen (an "Google") finden kann.

Meine Frage lautet:
Wenn ich ebenfalls in die Selbstständigkeit gehen möchte und noch nicht voraussehen kann, wie viel ich verdienen werde, kann ich das ja nur abschätzen. Den Aufwand kann ich ebenfalls nur schätzen.

Lesen konnte ich, dass wenn mein monatliches selbstständiges Arbeitseinkommen 75 % der monatlichen Bezugsgröße (also 2.388,75 EUR, Stand 2020) nicht überschreitet überschreitet, bleibe ich weiterhin studentisch krankenversichert, ist das richtig?

Geht die studentische gesetzliche Krankenversicherung auch nur bis zum 30. Lebensjahr? Was muss danach gemacht werden? Privat oder freiwillig versichern? Was sollte dabei beachtet werden?

Nächste Frage bezieht sich auf den "studentischen Status". Was genau ist hiermit in diesem Beitrag gemeint? Betrifft diese Definition nur die Einschätzung der Krankenkasse, bzw. wie man von der Krankenkasse gesehen und versichert wird?

Abschließend wollte ich nur sagen/schreiben (falls das relevante Informationen sein sollten). Ich arbeite bis zu 20 Std. wöchentlich als Werkstudent. Ich werde nur nach geleisterter Arbeit, bzw. Stunden die ich gearbeitet habe bezahlt. Gibt es mal keine Arbeit, oder bin ich krank, werde ich nicht bezahlt. Heißt also durchaus, dass meine Bezahlung sehr wechselhaft sein kann. Bsp. ich war mal knapp einen Monat krank, habe nur an einem Tag in diesem Monat gearbeitet und habe dementsprechend kaum etwas verdient.

Bin ich im Urlaub, oder ist mein Chef im Urlaub, ist das ähnlich. Heißt also, dass ich teilweise weit unter den 20 Stunden bin. Das sollte also im dem Falle im Sinne meiner nebenberuflichen Selbständigkeit keine Rolle spielen.

Ich denke mehr Hintergrundinformationen werden zu mir für diesen Beitrag, bzw. für meine gestellte Frage nicht benötigt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Max