Witwerrente bei Selstständigkeit als Kleinstunternehmer

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"Nach drei Monaten Schonfrist fordert die Rentenkasse den Steuerbescheid der Witwe/des Witwers an, in dem sie/er alle Einkommen offenlegen muss.

Nicht nur das eigene Arbeitseinkommen und die eigene Rente sowie andere Gewinne aus Vermietung und Verpachtung fließen dabei ein. Auch andere Einkommensarten zählen dazu. 

Angerechnet werden ebenfalls Privatrenten, Selbstständigkeit, Abfindungen oder Auszahlungen von Versicherungen. Insgesamt liegt die Freigrenze der monatlichen Einnahmen bei 755,30 Euro in den alten Bundesländern und bei 696,70 Euro in den neuen Bundesländern.“ Auszug teilweise 

  http://www.cash-online.de/versicherungen/2015/witwenrente/243311   

prima....Danke...

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