Einnahmenüberschussrechnung? / Einkunftsart?

2 Antworten

Trag "Selbständige Arbeit = 3" ein.

Ich weiß zwar auch nicht, ob das richtig ist, aber da du dir deiner eigenen Situation auch nicht bewusst bist, entsteht so der kleinste Fehler

Ganz einfach, was machst Du denn?

Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit (Handel, Handwerk) ist, dann geweerbebetrieb (dann müßtest Du auch eine Gewerbeanmeldung ahben), oder wenn es freier Beruf ist (Rechtsanwalt, Steuerberater, medizinischer Beruf) dann selbständige Arbeit.

Kleinunternehmer ist kein Tätigkeitsmerkmal, oder Beruf, sondern nur die Eigenschaft im Sinne der Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
David27011986 
Fragesteller
 25.09.2017, 14:55

Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja ich habe eine Gewerbeanmeldung - und ich verdiene nebenher einige Euros durch Empfehlungsmarkerting Online-Marketing.

Ist "Gewerbebetrieb" das was ich dann ankreuzen muss?

Viele Grüße

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wfwbinder  25.09.2017, 15:05
@David27011986

Ja, wenn die Erträge aus einem Gewerbebetrieb sind, dann ist die Einkunftsart auch Gewerbebetrieb.

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