Minijob mit Kleinunternehmer Oder Midijob und Kleinunternehmer?

2 Antworten

Hallo, bei Überschreiten der 450 EUR ist die beitragsfreie KV weg, der freiwillige Mindestbeitrag liegt bei 170 EUR. Da solltest Du auf Midi aufstocken, wenns geht, mit oder ohne Selbstständigkeit zusätzlich.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

wenn die Bruttoeinkünfte zusammen 450 Euro übersteigen, endet die kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V).

Wenn man einen Midijob hat, überweist der Arbeitgeber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge (und man hat damit Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld). Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, ist diese beitragsfrei.

Wenn der Minijob weiter ein Minijob bleibt, sind alle Einnahmen zusammen beitragspflichtig und gilt ein Mindestbeitrag von ca. 170 bis 180 Euro monatlich (bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit sogar von 260 bzw. 390 Euro monatlich).

Die Prüfung, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, erfolgt durch die Krankenkasse (und ist unabhängig von der Art der Gewerbeanmeldung).

Gruß

RHW