Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?
Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.
Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55
Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?
Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?
Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/
Um rat wäre ich dankbar. LG
3 Antworten
Da so, oder so "nul" herauskommt, kannst Du gem. § 33 Gew.StG jeden Aufteilungsmaßstabangeben, der Dir sinnvoll erscheint.
Also als Beispiel die Umsätze.
Du brauchst bei einem Gewinn von unter 24.500 € schon mal gar keine Gewerbesteuererklärung abzugeben, es sei denn, es ist ein Verlustvortrag festgestellt worden.
Und wu eine ausfüllst:
Es ist letztlich egal, da der Gewerbesteuermessbetrag 0.- beträgt. Und wie man 0.- auf zwei Gemeinden verteilt, ist völlig egal. Was du da einträgst spielt also keine Rolle.
Ich würde einfach mal bei Finanzamt anrufen und nachfragen.
Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR,
Nach meiner schon etwas länger zurückliegenden Schulbildung sind mehrere Hundert weniger als 24.500, aber ich mag mich irren.....
Vielleicht hilft diese Aussage noch dazu dass wir der Lösung näher kommen:
Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr.
Ich würde einfach mal bei Finanzamt anrufen
Die beim Finanzamt freuen sich über jede Plauderei, die sie mal für einige Zeit von ihrer eigentlichen Arbeit ablenkt. Könnte ja sonst was rechtzeitig fertigwerden.
Sie starren sowieso die ganze Zeit auf die Papiere vom Fragesteller und warten auf den Anruf; alle relevanten Fakten haben sie schon notiert.
(Wenn es nach mir ginge, würde ich Anrufe beim Finanzamt gebührenpflichtig machen.)
Für solche Fälle einfach mal dein zuständiges Finanzamt fragen
Von einem Gewinn von unter 24.500 Euro kann ich hier aber gar nichts finden.
Wenn das so ist, hast du recht, aber woher kommt die Information?