Hallo, wenn man nur Aufträge von einer Firma bekommt, ist es eine Scheinselbständigkeit, wie wird man dafür bestraft?

5 Antworten

Da jede Firma, die ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt, irgendwie mit dem ersten Kunden anfangen muss, kann die Frage so absolut nur mit nein beantwortet werden.

§7 Abs. 1 Satz 2 SGB4 sagt:

Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Es ist also nach aktuellem Stand egal, wie viele Kunden man hat.

Hallo,

hier werden zwei verschiedene Punkte verwechselt:

- Scheinselbständigkeit: die Beteiligten gehen bewusst oder unbewusst irrtümlich davon aus, dass keine Beschäftigung vorliegt. 

- arbeitnehmerähnliche Selbständige: es besteht Rentenversicherungspflicht.

Einzelheiten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/02_Wichtig_zu_wissen/05_pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit/pflichtvers_trotz_selbstaendigkeit_node.html

Gruß

RHW
 

Hier wird die Scheinselbständigkeit mit eine rentenversicherungspflichtigen Selbständigkeit verwechselt. Scheinselbständigkeit ist nur zum Schein eine selbständige Tätigkeit. Wird von der DRV ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, muss der Auftraggeber, der dann ja rückwirkend zum Arbeitgeber wird, die SV-Beiträge nachzahlen und zwar AG- und AN-Anteil. Den AN-Anteil kann er aber nur für 3 Monate vom AN zurückfordern.

Wenn aber festgestellt ist, dass eine Beschäftigung selbständig ist Du aber überwiegend für einen Auftraggeber (5/6 des Umsatzes mit einem Auftraggeber) tätig bist und keinen versicherungspflichtigen Angestellten hast, bist Du als Selbständiger rentenversicherungspflichtig. Es gibt übrigens mehrere rentenversicherungspflichtige Selbständige. Nachzulesen in § 2 Nr. 1 bis 9 SGB VI

Ein Selbstständiger, der nur für einen Auftraggeber arbeitet, ist scheinselbstständig. Wenn das auffliegt, wird es richtig teuer – vor allem für den Arbeitgeber.

Weiter gehts hier:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-03/scheinselbstaendigkeit

Mikkey  12.12.2015, 18:29

Sag mal ... der Artikel ist von 2011 und der bezieht sich auf eine Gesetzeslage, die schon seit 2003 nicht mehr gegeben ist (§ 7 Absatz 4 SGB IV wurde 2003 geändert und 2009 ganz gestrichen).

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Primus  12.12.2015, 18:37
@Mikkey

Ups.... das passiert, wenn man gleichzeitig telefoniert. Danke für den Hinweis.

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Bestraft wird man dafür nicht. Allerdings ist man scheinselbstständig wenn fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber generiert wird.

Beispiel: Man hat 6000€ Gesamtumsatz, davon 5000€ mit einem Kunden, dann ist man scheinselbstständig.

Bei 4999€ wäre man nicht scheinselbsständig.

Mikkey  12.12.2015, 14:59

Wo steht das?

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