Der Garten gehört einem Mieter und alle anderen kriegen die Kosten auferlegt ???

Unser Haus besteht aus 12 Mietparteien. Der Mieter im Erdgeschoß hat ein großes Grundstück mit Terasse. An diesem Grundstück grenzt auch die Hecke zur Straße. Das die Hecke regelmäßig zurückgeschnitten werden muß ist klar, das die Kosten der Gartenarbeiten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden auch.

ABER:

Jetzt mußte alles, wirklich alles, mal richtig bearbeitet werden und dafür hat der Vermieter eine Firma holen lassen. Fast 4 Tage, von morgens 9 bis abends 16 Uhr waren die Gärtner mit schweren Geräten dabei alles zu richten.Bäume, Büsche, Rasen, etc., etc.. Die Gärtner haben dabei mindestens 95 % des Mieters aus dem Ergeschoß gemacht; dem der Garten gehört. Die restlichen 5% war eine Minihecke auf dem gemeinsamen Trockenplatz. Was da jetzt für eine Rechnung zusammen kommt möchte ich gar nicht wissen... Der Mieter hat in seinen mindestens 20 Jahren die er da jetzt wohnt gepflanzt wie blöde und sich gar nicht; oder nur sehr wenig darum gekümmert. Der Hammer ist : Es wurde auch viel komplett entfernt; und der Mieter hat gleich das Wochenende ausgenutzt und wieder angefangen zu pflanzen.

Auf meine Anfrage beim Vermieter wer diese Kosten trägt bekam ich keine Auskunft !!

Darf der Vermieter diese Kosten jetzt auf alle Mieter in den Nebenkosten umlegen ???

Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
Nachträgliche Korrektur eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter

Hallo, ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 erhalten. Es fiel ihm auf, dass die Kosten für Wasser/Abwasser (Preis je m³) gegenüber den Vorjahren extrem gestiegen sind. Daher hat er Widerspruch eingelegt. Der Vermieter teilte ihm nun mit, dass dieser m³-Preis ein rechnerisch ermittelter Wert wäre, da die Zähler in den Wohnungen wohl immer eine nicht unhebliche Differenz zum Verbrauch des Hauptzählers ausweisen würden (hätte diverse technische Ursachen). Dies wäre aber wohl für diese Abrechnung nicht die eigentliche Ursache. Vielmehr läge es daran, dass die Stadtwerke trotz Meldung der Zählerstände in den vergangenen beiden Abrechnungszeiträume den Verbrauch geschätzt hätten und dies zu niedrich. In 2011 wäre nun der abgelesene Verbrauch berücksichtigt worden und dadurch würde der in den beiden Vorjahren zu gering berechnete Verbrauch nachgeholt worden. Prinzipiell kann ich das nachvollziehen. Man hat also in den Jahren 2009 und 2010 zu wenig bezahlt und das wird nun in 2011 sagen wir mal ausgeglichen. Muss der Mieter dies so akzeptieren oder könnte der Vermieter die beiden vorangegangenen NKA korrigieren. Es gibt ja diese Jahresfrist, innerhalb der eine NKA erstellt werden muss, sonst muss der Mieter Nachforderungen daraus nicht mehr zahlen. Diese Fristen wurden eingehalten. Verjähren tun die rechtzeitig erstellten Abrechnungen m. W. dann nach 3 Jahren. Insofern wären die Abrechnungen 2009 und 2010 also rechtzeitig erstellt worden und noch nicht verjährt. Darf der Vermieter diese Abrechnungen nun noch korrigieren (würden dann zu höheren Kosten in 2009 und 2010 führen - dafür würde die 2011er geringer ausfallen)? Den Vermieter trifft ja eigentlich keine Schuld daran, dass die Stadtwerke den gemeldeten Zählerstand nicht verwendet haben (die wollen dort wohl scheinbar schon vor dem Jahresende den Zählerstand haben doch dieser wurde vom Hausmeister immer exakt am 31.12. abgelesen und dann gemeldet). Es gibt ja auch die Möglichkeit Kosten die nachträglich berechnet wurden auch noch innerhalb von 3 Monaten "nachzuberechnen". Der Vermieter sieht ja die Rechnung der Stadtwerke nicht (die geht ja an den Hausverwalter). Insofern konnte der also ja nicht sehen, dass hier geschätzt wurde (aber das wird ja auch getan, wenn eine Uhr mal kaputt geht). Kann das jemand beantworten? Danke!!!

Mietwohnung, Nebenkostenabrechnung
2 freie Waschmaschinenanschlüsse im Keller vorhanden, Vermieter will neuen montieren & Kosten teilen

Hallo Hallo,

folgendes Problem: vor einigen Wochen habe ich eine Waschmaschine geerbt/geschenkt bekommen. Sie steht bereits im Keller & ich habe direkt meinem Vermieter Bescheid gegeben. Dieser meinte dann, es müsse eine neue "Leitung" (seine Worte) gelegt werden, was mMn Quatscht ist, da insgesamt 3 Wasseranschlüsse (inkl. Zähler) vorhanden sind und nur eine weitere Mietpartei dort ihre Waschmaschine stehen hat (ich habe eine der kleinsten Wohnungen im Haus und schätze, dass die anderen 12 Parteien ihre Maschinen in den Wohnung haben). Steckdosen sind auch mehrere vorhanden, die alle einzeln abgeschlossen sind.

Mein Lösungsvorschlag: ich bekomme den Schlüssel für die Steckdose, die meiner Wohnung zugeteilt ist und schließe meine Maschine an einen der freien Anschlüsse an. Um meinen Wasserverbrauch zu ermitteln, rechnet man dann einfach den Stand des Zählers in meiner Wohnung und des Zählers an der Waschmaschine zusammen und gut ist. Der Vermieter meinte jedoch, das müsse mit der Hausverwaltung und den anderen Eigentümern abgeklärt werden. Heute bekam ich die E-Mail von ihm, dass er nun die Genehmigung hätte, einen neuen Anschluss verlegen zu lassen. Dazu müsste noch ein Zähler installiert werden und ob ich damit einverstanden wäre, wenn wir die Kosten 50/50 aufteilen würden. Habe jetzt erst mal gesagt, dass ich gern einen verbindlichen Kostenvoranschlag hätte (ich kauf ja nu nicht die Katze im Sack -.-), bin aber eigentlich überhaupt nicht damit einverstanden und überlege, ob ich nicht mal selbst bei der Hausverwaltung anrufen soll...

Frage nun: Kann es tatsächlich sein, dass die Anschlüsse im Keller zu bestimmten Wohnungen gehören? Warum sind dann extra Wasserzähler daran installiert? 50% der Kosten zu übernehmen finde ich auch ein wenig überzogen, da ich nicht vorhabe, ewig hier zu wohnen & ich kann ja später dann schlecht vom Nachmieter Geld dafür verlangen...

(Im Mietvertrag steht nichts von einem WaMa-Anschluss und auch nichts von Waschräumen im Keller, lediglich von "Gemeinschaftsräumen", die von allen Mieter*innen genutzt werden können. Der Vermieter hatte mir den Raum bei der Schlüsselübergabe gezeigt, da ich zu dem Zeitpunkt aber keine WaMa hatte und auch nicht vorhatte, eine anzuschaffen, haben wir das Thema ausgelassen.... Schande über mein Haupt, eigentlich sichere ich mich nämlich immer in allem ab...)

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

Mietrecht, Mietwohnung, vermieter, Waschmaschine