Was sind Abnutzungsspuren und was nicht?

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Selbst das BGB hilft in § 538:

"BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch"

"Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."

Etwas ausführlicher: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Abnutzung.htm