30 Jahre alte Küche vom Vermieter

4 Antworten

Zweimal nein: Wenn die Küche zur Mietsache gehört, dann muß der Vermieter Reparaturen und Erneuerung von Geräten vornehmen. Fordert den Vermieter dazu auf. Auch für den Schaden am Parkettboden braucht Ihr nicht aufzukommen. An Eurer Stelle würde ich den Schaden umgehend dem Vermieter anzeigen und nicht bis zum Ende des Mietverhältnisses warten, denn der Vermieter hat gegenüber dem ausführenden Handwerker Gewährleistungsansprüche. Die solltet Ihr keinesfalls durch Verschweigen vereiteln.

Die Schäden am Parkett wärem dem VM anzuzeigen und von ihm instandzusetzen.

Im Gegensatz zu den allfällig rechtirrigen Einschätzungen bislang käme es bei der Küche nun ausschließlich darauf an, ob sie mietvermietet oder als Leihe überlassen wurde - im ersten Fall haftet der VM für die bestimmungsgemäße Gebrauchstüchtigkeit, im zweiten eben nicht. Dann müßt ihr euch selbst einen Kühlschrank kaufen, der euer Eigentum bliebe.

G imager761

Beim Küchenschrank müsst ihr nichts übernehmen. Die Mietsache wird vom Vermieter repariert.

Bei dem Boden würde ich schnell handeln und dem Vermieter Bescheid geben, dass sich die Versiegelung löst. Denn dann kann er gegebenenfalls noch beim "Fachmann" reklamieren. Zahlen müsst ihr dafür aber auch nichts.

Wenn die Einbauküche im Mietvertrag ausdrücklich genannt ist, beispielsweise wenn sie im Inventarverzeichnis aufgelistet ist, muss der Vermieter seine vermietete Sache reparieren oder ersetzen. Ansonsten könntest du nach Anmahnung und Fristsetzung den Mietzins mindern ( immerhin es ist Sommer und ohne Kühlschrank ist die Milche eben schneller sauer als mit Kühlschrank)

Aber: Ist die Miete irgendwann mal eingebaut worden ( und vergessen worden) und nicht im Mietvertrag erwähnt, kannst du dir nur einen neuen Kühlschrank kaufen. Den darfst du aber auch mitnehmen, wenn du ausziehst und das defekte Stück zurücklassen.

Beim Parkett gilt ähnliches : Frist setzen, Reparatur verlangen und Mietminderung androhen.

Reparatur verlangen und Mietminderung androhen.

Warum bist Du so auf Krawall gebürstet? Es ist doch viel netter, den Vermieter unverzüglich auf den Mangel aufmerksam zu machen, damit er seinen Gewährleistungsanspruch umgehend gegenüber dem Handwerker geltend machen kann.

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