Wer zahlt wenn der mieter außversehen ein loch in die wand macht?

2 Antworten

ich würde dem vermieter und deiner haftpflichtversicherung den schaden melden. da es sich nicht um eine vorsätzliche tat gehandelt hat, sollte die haftpflichtversicherung leisten und auch die formalitäten abwickeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Ein schönes Tuch , 4 Reißzwecken und gut ist`s ;-)) Bei der nächste Wohnungsrenovierung den Schaden selbst beheben. Ansonsten vielleicht über deine Privathaftpflicht. Gruß Z... .