Kann man Bürge für jemanden sein, trotz arbeitslosigkeit?
Ich habe vor kurzem mein Abitur erfolgreich beendet und würde jetzt nun gerne aus dem "Hotel-Mama" auschecken. Einen befristeten, gutbezahlten Job habe ich bereits, doch die Markler wollen das mein Erziehungsberechtigter nun für mich bürgt, allerdings ist dieser arbeitslos. Ist das trotzdem möglich?
2 Antworten
Ist das trotzdem möglich?
Aber selbstverständlich! Du kannst ja auch Fliegen oder den Finger in die Steckdose stecken. Die Frage ist nur, mit welchem Ergebnis. Das Ergebnis bei der Bürgschaft wird sein, dass sich der Makler bei Kenntnisnahme der näheren Hintergründe vor Vergnügen in die Hose macht. Ich nehme nicht an, dass dieses Ergebnis primäres Ziel Deiner Bemühungen war.
Meistens wird ein Einkommensnachweis der Bürgen verlangt, manchmal aber auch nur eine Erklärung und Unterschrift. Im letzteren Falle wäre dies also durchaus möglich.