Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

Erstattung, handwerkerrechnung, Heizung, kostenübernahme, vermieter, Vermietung., Kostenerstattung, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Lecksuche bei der Fußbodenheizung?

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier. Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.

Und zwar habe ich seit einem halben Jahr im neuen Haus das Problem, dass mein EcoCompakt mit Warmwasser Speicher Druck verliert. Mal dauert es einen Monat mal 2 Tage bis der Druck von 2 bar auf 0 sinkt.

Bisher wurden Sicherheitsventil, Ausdehnungsgefäss und Wärmetauscher geprüft. Scheint alles intakt zu sein. 

Da ich Fußbodenheizung habe, habe ich das schlechte Gefühl dass sich irgendwo ein Leck befinde, da ich auch Silberfische im haus habe. Das Problem mit dem Wasserdruck hatte auch die Vorbesitzerin. 

Jetzt habe ich folgende Fragen:

1)Um zu schauen, ob ich überhaupt einen Leck habe, habe ich alle 3 Heizkreise (jeweils1 Heizkreis pro Etage bei 3 Etagen) zudreht in dem ich Vorlauf und Rücklauf Ventil zu gedreht habe.

Druck fällt sehr sehr langsam weiter ab. Also viel langsamer als zu vor. Ich würde gerne noch eine Woche warten und dann jeden Heizkreis nacheinander aufdrehen um zu schauen auf welcher Etage sich der Leck befindet. Mscht die Vorgehensweise Sinn ?

2) wenn ich heizkreise pro etage zu drehe.Dann steht ja das Wasser im jeweiligen Heizkreis. Kann sich da legionellen bilden ? Habe seit 2 Wochen die 3 heizkreise zugedreht. 

Falls sich legionellen bilden können, wie soll ich vorgehen wenn ich die ​​​heizkreise wieder aufdrehe ?

3) wenn die Heizung funktioniert und die 3 heizkreise für die Fußbodenheizung auch keinen Leck haben was könnte es sonst sein ?

Hätte ein Leck in den Trinkwasserrohren die zu den Armaturen und der Dusche auch Einfluss auf den Druck in der Heizung. Könnte da ein Leck vorhanden sein ?

Vielen Dank!

Heizung
Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

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Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter
Sind Wohnungen mit Stromheizungen effektiv günstiger als andere, wenn man so gut wie nie heizt?

Ich bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung und es fällt mir immer wieder auf, dass Wohnungen mit Stromheizungen deutlich günstiger sind als andere Wohnungen? Dieses liegt mit Sicherheit daran, weil jene wesentlich schwieriger zu vermieten sind. Natürlich sind auch die Nebenkosten günstiger, weil die Heizkosten noch nicht drin sind. Mir stellt sich aber die oben genannte Frage, weil ich eigentlich nie, beziehungsweise sehr selten heize. Ich habe da wohl ein dickeres Fell als andere. Also warum nicht gleich in so eine günstige Stromheiz-Wohnung? Oder ist der Strom generell teurer in solchen Wohnungen, weil diese den Strom anders einspeisen? Ich habe dazu im Internet nix gefunden, nur Infos darüber, dass Stromheizungen teuer sind und Tipps wie man richtig heizt. Aber das beantwortet nicht meine Frage. Also nochmal kurz:

  • Miete für Wohnungen mit Stromheizungen günstiger als andere

  • Ich selber heize oder bade so gut wie gar nicht

  • Stromverbrauch dann mehr oder weniger genauso hoch wie in anderen Wohnungen?

  • Sind Nebenkosten geringer, aber Strom wegen Duschen nur unwesentlich teurer? (Man bedenke, dass das Duschen mit Gas oder Öl ja auch erst bezahlt werden muss)

  • Ist deshalb wesentlich günstigere Mietwohnung vorzuziehen?

Ich hoffe ich konnte mich wenigstens etwas verständlich ausdrücken und hoffe ihr könnt mir helfen. :-)

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Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

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Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung wegen nicht genutzter Heizung?!

Ich habe ende letzter Woche meine erste Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung (57m², SÜD-Wohnung, Abrechnungszeitraum 245Tage, Wohnort: Oberbayern) bekommen. Für mich war der Schock groß, als ich sah das ich 197Euro für meine Wohnung und 72 Euro für meine Garage nachzahlen soll!

Zuerst zur Wohnung: Da sie sehr gut Isoliert ist und ich es eh nicht ganz so warm mag, habe ich den ganzen Winter über NICHT einmal die Heizung aufgedreht. Trotzdem stechen die Heizungskosten auf der Abrechnung mit fast 260Euro voll ins Auge! An meinen Heizungen befinden sich Wärmezähler, denen ich eh schon nie über den Weg traue. Allein im Sommer ist meine Wohnung so warm, das selbst lüften nichts bringt. Auch der Vormieter sagte mir noch mit voller Stolz das er im Winter nie heißen musste. Meine Warmwasser/Heizungsnebenkosten betragen Monatlich 85 Euro. Da sollte es doch eher umgekehrt sein das ich was von meiner Hausverwaltung zurück bekomme.

Zur Garage: Ich zahle mtl. 52 Euro für einen stellplatz und nun soll ich noch für den Abrechnungszeitraum 72 Euro nachzahlen? Ich versteh das nicht, wie soll ich für etwas nachzahlen was ich nur zum abstellen von meinem Fahrzeug nutze? Als auffälligster Betrag sieht man sofort die Reinigungskosten.

Aber wenn ich so eine Differenz zu meiner normalen Miete habe, hätte ich da nicht vor Mietbeginn drauf hingewiesen werden müssen?

THX 4 answers!

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