Darf ich nach Auszug den Garten wieder in den Urzustand versetzen?

3 Antworten

Ihr dürft nicht alles rausreissen, sondern den Urzustand wieder herstellen. Irgend einen Terassenuntergrund, befestigte Parkplätze oder Weg mit Rasen wird es ja wohl gegeben haben.

Und hoffentlich könnt ihr den Zustand auch beweisen, wenn der Vermieter eure Kaution wg. Forderungen aus Mängelbeseitigungsanspruch einbehält.

Eure Zeit, Mühe und Arbeit bei Planung und Durchführung sowie Lohnkosten bekommt ihr nicht ersetzt, sondern nur Matrialkosteneinsatz nach Abschreibung.

G imager761

In den bisherigen Antworten sind ja alle Aspekte enthalten. Von der Feststellung, dass die Pflasterung ja ins Eigentum des Grundstückeigentümers übergegangen ist, bis zu dem Punkt, das ja zur Herstellung des ursprünglichen Zustands auch wieder Pflanzen gehören.

Wie auch immer, Ihr habt da viel Geld ausgegeben udn Schweiss vergossen. Allerdings auch vor der Pflasterung vergessen zu fragen, ob eine Pflasterung als Gartenanlage erlaubt ist udn wie es mit den Kosten aussieht, wenn ihr früher als geplant auszieht.

Ich würde mich in Eurem Fall auch ärgern, wenn ich kostenlos ein Pflasterung hinterlassen müßte, aber bevor ich nochmal für das raus reissen eine Woche Schwitze und dann nach Unkrautpflanzen suchen müßte um den alten Zustand wieder herzustellen, würde ich lieber die A....backen zusammen kneifen udn sagen, "beim nächsten Mal bist Du schlauer" und das Ganze abhaken.

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