Muss man den Vermieter fragen, wenn man Gewerbe anmeldet und von daheim aus arbeitet?

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Auch ohne Kundenverkehr muss der Vermieter informiert werden.

Eine Mietwohnung wird in den meisten Fällen vermietet, um darin zu wohnen.

Betreibt ein Mieter allerdings in seiner Wohnung zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit, muss er auch die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Macht er das nicht, dann kann eine unerlaubte Gewerbetätigkeit sogar eine Kündigung des Mieters rechtfertigen.
(BGH, Urteil v. 14.07.09, Az. VIII ZR 165/08

Ob Kundenverkehr oder nicht: Wenn eine WOHNUNG vermietet wird, ist auch nur Wohnungsnutzung zulässig. Alles andere ist Zweckentfremdung und deshalb ein Kündigungsgrund.