Mietfrei im Haus der Elten wohnen, nur Nebenkosten bezahlen, was geht dann noch steuerlich?

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Wenig, wenn ich Deine Hauptfrage beantworten darf.

Es gibt hier zwei Seiten zu betrachten, die des Vermieters und die des Mieters. Deine ist offenbar die des Mieters, aber es ehrt Dich, mit Deiner letzten Frage auch die Sichtweise der vermietenden Eltern zu hinterfragen.

Die Sicht der Eltern:

Bei mietfreiem Wohnverhältnis können die Eltern keine Werbungskosten geltend machen. Die Berücksichtigung von Werbungskosten setzt eine Kaltmiete voraus. Die volle Berücksichtigung von Werbungskosten setzt eine Miete in Höhe von mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete voraus. Details bitte in § 21 Abs. 2 EStG nachlesen. Beachte bitte, dass dabei ein Verwandtschaftsverhältnis überhaupt keine Rolle spielt und dass im nächsten Steuerjahr die ortsübliche Marktmiete schon wieder gestiegen sein kann. Das EStG findest Du unter dieser Abkürzung in .... gesetze-im-internet.de.

Selbstverständlich können Vermieter Werbungskosten (siehe § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) unter Beachtung des § 21 Abs. 2 EStG steuerlich einkunftsmindernd ansetzen. Sie müssen allerdings auch die an den Mieter weiterbelasteten Betriebskosten (= Teil der Werbungskosten) als Einkünfte deklarieren.

Die Sicht des Mieters:

Der Mieter kann allenfalls einige Kosten im Rahmen der sog. haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG in begrenzter Höhe zu max. 20 % von seiner Einkommensteuerschuld abziehen. Details hierzu finden sich in Anlage 1 dieser Quelle:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4