Muss ich potentielle Nachmieter reinlassen?

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Ihr seid nicht verpflichtet, Wohnungsinteressenten in die Wohnung zu lassen. Ihr zahlt ja (hoffentlich) Miete bis zum Kündigungsdatum. Erst wenn die Wohnung freigezogen ist, kann der Vermieter anderen Interessenten die Wohnung zeigen. Er wird vielleicht versuchen, sich trotzdem mit Euch auf Besichtigungstermine zu einigen. Kann von Euch aber abgelehnt werden.

Nach Eurer Kündigung müßt Ihr den Vermieter mit potentiellen Wohnungsinteressenten reinlassen. Vorher könnt Ihr es und solltet dabei stets einen nur unverbindlichen Auszugstermin nennen.

Um die Horde Leute unter Kontrolle zu halten, empfehle ich die folgende Lektüre: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Zutritt-2008.pdf

Natürlich müsst ihr dem Vermieter die Chance geben, die Wohnung vor euerem Auszug weiterzuvermieten, sonst wäre Sinn und Zweck einer Kündigungsfrist unterlaufen. Sofern hierzu im Mietvertrag keine Regelung getroffen ist müssen für euch akzeptable Termine vereinbart werden. Rund um die Uhr und ohne vorherige Terminabsprache müßt ihr natürlich nicht zur Verfügung stehen. Oder ihr zieht vor Beginn der Kündigungsfrist aus der Wohnung aus.

Soviel ich weiß, hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, besonders dann, wenn er die Wohnung einem Nachmieter zeigen will. Das steht vielleicht in eurem Mietvertrag. Der Vermieter muss also bestimmt nicht warten, bis ihr ausgezogen seid.