Hat der Vermieter das Auskunftsrecht beim Einwohnermeldeamt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ein Auskunftsrecht bei einer Behörde hat grundsätzlich niemals eine Privatperson !!!

Allerdings mit etwas Geschick, besonders bei dem verdacht auf eine Straftat, oder einem berstoß gegen das Ausländerrecht ist es ziemlich leicht eine Kontrolle der Ordnungsbehörde zu provozieren - und dann steht eben der Vermieter im Hausflur, wenn das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei kontrolliert.

Auch mit dem Datenschutz hat das nicht viel zu tun, sondern eben mit dem geltenden Ordnungsrecht, was alles beinhaltet, Ausländerrecht, Steuerrecht, aber auch Hygienevorschriften usw.

Das wird nicht gehen. Bei Anfragen muß der Familienname als Suchkriterium angegeben werden, was allgemeine Anfragen ausschließt.

www.einwohnermeldeamt.de/

Ich weiß ja nicht, worum es bei Dir geht, aber erlaube mir mal zwei zusätzliche Hinweise:

Zum einen sind gesprächige Nachbarn eine wesentlich zuverlässigere Informationsquelle als amtliche Karteien. Auch Dein Vermieter weiß das.

Wenn man Personen nur angemeldet hat ohne dass diese dort tatsächlich einen Wohnsitz haben, dann interessiert das nicht nur den Vermieter, sondern auch das Amt selber und die rufen entweder beim Vermieter an oder schicken ihren Außendienst raus. Je nachdem, um was es geht, kann der "hilfsbereite" Wohnungsinhaber schweren Ärger bekommen.

Das Recht hat er in gewissen Grenzen. Er muss dazu nicht mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, sondern du bist verpflichtet ihm das auf Nachfrage zu sagen. Es gibt nämlich so etwas wie eine Überbelegung von Wohnraum, das ist ein Kündigungsgrund. Wenn der Verdacht besteht, kann er aber beim Einwohnermeldeamt nachfragen, das kann notfalls ein Gericht anordnen.