Kann ich zurücktreten? Mietanbot unterschrieben, aber Marklervertrag nicht?

3 Antworten

Wohnungsvermittlung durch Makler muss der Vermieter bezahlen. Da wird dem Makler nichts unterschrieben.

Und der Mietvertrag soll ja offensichtlich erst zustande kommen. Oder, ist da etwa ein Vorvertrag geschlossen worden?

Wenn nein, braucht man von nichts zurück zu treten. Oder hat der Mitbürger (ein Terminus aus dem Broilerland?) schon den Mietvertrag unterschrieben? Dann wäre der jedenfalls schon Mietpartei. Wenn der nur den Maklervertrag unterschrieben hat wäre das ohne Auswirkung.

Ich habe ein Mietanbot unterschrieben

Was konkret hast Du unterschrieben? Stelle dieses Schreiben / Dokument doch bitte einmal anonymisiert hier ein.

Hast Du den Makler beauftragt, mußt Du ihn bezahlen. Anscheidend hat es hier nur die dritte Person gemacht. Diese kann eventuell die Hälfte von Dir erstreiten.