Schäden der Wohnung die schon vorher da waren - reichen Fotos als Beweis?

6 Antworten

Sieht man einem Kratzer an, an welchem Parkett der war? Das kann das Parkett Deiner Wohnung sein oder die einer x-beliebigen anderen. Als Beweis sind Fotos solcher Dinge nur selten tauglich. Zudem lassen sich solche Dinge nur schwer photographisch erfassen. Und im übrigen: Wie willst Du nachweisen, wann ein Photo geschossen wurde? Komm mir nicht mit irgendwelchen Daten die die Kamera eingibt, denn die lassen sich beliebig manipulieren.

Helge001  30.08.2013, 12:09

Bei Abzügen steht hinten drauf ein Datum. Ist das auch manipulierbar?

0
Privatier59  30.08.2013, 12:42
@Helge001

Wer macht denn heute noch Abzüge? Und alle aufgedruckten Daten die ich kenne lassen sich bequem mit schwarzem Kuli umschreiben.

0
imager761  21.10.2019, 07:47
@Helge001

Der Fotolabordruck auf der Rückseite der Abzüge eher nicht. Aber darauf käme es auch garnicht an: Da das Fertigungsdatum der Fotos nach Mietbeginn liegt, kann der VM vortragen, die Wohnung vielmehr mängelfrei zurückerhalten und so weitervermietet zu haben und die Kratzer können demnach erst bei deinem Einzug entstanden sein :-O

0
Ich habe bei Einzug gleich Fotos davon gemacht und es gemeldet aber der Vermieter reagierte damals nicht darauf. Reichen die Fotos nun als Beweis aus?

Nein: Fotos beweisen weder, dass es sich um das Parkett handelt noch wann die Schäden vorhanden gewesen sein sollen :-(

Und selbst eine beweisliche, schriftiche Mängelanzeige zeitnah zum Einzug entkräftet nicht den Vortrag, die Schäden wären bei deinem Einzug erst entstanden :-(

Insbes. dann nicht, wenn dein Vormieter die fraglichen Beschädigungen bestreitet oder gar ein Übergabeprotokoll ohne diesen Mangel vorläge :-O

G imager761

Es gibt einige Kratzer im Parkett die Vorher schon da waren.

Beweisbar? Protokoll oder Zeugen bei Übernahme?

Und sind es feine Kratzer (durch Sand an Schuhen sind sie übliche Abnuntzung) oder welche durch Möbelrücken (Schaden) entstandene?

Reichen die Fotos nun als Beweis aus?

Nein. Sie beweisen nicht, dass die Kratzer ebensogut während deiner Mietzeit gleich beim Einzug entstanden sein könnten :-(

G imager761

Schäden un Mängel, die bei Einzug vorhanden waren, sollten im alten Übernahmeprotokoll stehen. Kratzer am Parkett sind gebrauchsübliche Abnutzung. Allerdings nicht, wenn da Teile des Parkett fehlen oder centimetertiefe Furchen im Parkett sind.