Küche unentgeltlich überlassen, Gerät geht unverschuldet defekt - wer zahlt und wie steht es um "Ersatz" bei Auszug?
Hallo zusammen,
in einer Mietwohnung wurde die Küche unentgeltlich zur Nutzung überlassen, im Mietvertrag steht explizit, dass die Küchengeräte nicht mitvermietet werden.
Ferner gibt es die sonstige schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag, welche besagt, dass die Mieter für die Instandhaltungskosten selbst verantwortlich sind und bei Auszug die dann vorhandenen Küchengeräte in gleicher Qualität und gesäubert sein müssen.
Nun geht ein (damals wohl sehr teuer angeschafftes) Küchengerät kaputt. Der Vermieter sagt aus, dass noch Garantie auf das Gerät besteht und fordert die Mieter auf, einen Techniker zu holen. Der Techniker bestätigt, dass der Defekt nicht durch die Mieter verursacht wurde und beseitigt diesen.
Entgegen der Erwartung des Vermieters deckt die Garantie nicht die volle Reparatur. Daraufhin schickt der Vermieter die verhältnismäßig hohe Rechnung (das Gerät war in der Anschaffung und nun der Reparatur sehr teuer) an die Mieter.
Frage 1: Sind die Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen? (Vor allem vor dem Hintergrund, dass der Schaden nicht durch sie verschuldet war und sie auf Grund der Aussagen des Vermieters nicht mit (derart) hohen Kosten rechnen konnten?)
Frage 2: Sofern die Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet sind: Angenommen, die Mieter bitten den Vermieter daraufhin darum, das (nun reparierte) Gerät zu entfernen und kaufen sich ein eigenes. Müssen sie es auf Grund der oben erwähnten sonstigen Vereinbarung bei Auszug dem Vermieter überlassen?
Vielen Dank im Voraus!