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Einmalige Fortbildung als Privatperson halten. Möglich?

Guten Tag,

ich bin Notfallsanitäterin und arbeite hauptberuflich im Rettungsdienst. Vor ein paar Jahren habe ich für 2 Jahre als Dozentin an einer Rettungsdienstschule gearbeitet. In dieser Zeit habe ich sowohl Schüler unterrichtet als auch Fortbildungen gehalten.

Aus familiären Gründen habe ich mich allerdings dann entschieden wieder zurück in den Fahrdienst (Rettungswagen) zu gehen und bin seither immernoch nebenher als Honorardozentin an dieser Schule tätig.

Nun hat mich ein Hebammenkreisverband angesprochen ob ich noch einmal eine Fortbdildung wie damals (vor 3 Jahren) bei ihnen halten könnte. Da ich allerdings nicht mehr in der Schule angestellt bin, gestaltet sich die Abwicklung über diese schwierig, weshalb ich nun überlege die Fortbildung als Privatperson anzubieten.

Die nötigen Qualifikationen dafür habe ich und ich dürfte auch eine Teilnahmebestätigung für die Hebammen ausstellen. Wie sieht es allerdings aus mit den Rechnungen für die Hebammen? Ich habe ja kein Nebengewerbe angemeldet. Darf ich trotzdem Rechnungen ausstellen und dieses Einkommen ganz normal bei meiner Steuererklärung angeben sowie ich es kenne von meiner Tätigkeit als Honorardozentin? Muss ich hierbei irgendetwas beachten?

Es wird sich definitv um eine einmalige Sache handeln. Ich möchte aktuell nicht regelmäßsig solche Fortbildungen anbieten.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

C. S.

Fortbildung, Steuern, Privatperson

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