Geld durch Werbung auf Blog als Privatperson?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
, dass ich dann als Privatperson wenn ich unter 17.500€ / Jahr damit verdiene, was der Fall sein wird, die Einnahmen nur in der Einkommenssteuererklärung angeben muss?

Nicht verdienen (verdienen = Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben), sondern Umsatz = Einnahmen und seit 01. 01. 2020 22.000,- Euro, keine Umsatzsteuer.

Einkommenssteuererklärung das, was ich jährlich mache, da ich ja nebenbei ganz normal arbeiten gehe?

Richtig.

Du kannst dazu einfach Steuererklärung sagen, aber da es auch Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung usw. gibt, ist es besser von der Einkommensteuererklärung zu sprechen, weil es dann klar ist.

Eine Gewerbeanmeldung brauchst Du m. E. nicht, weil es zwar gewerbliche Einkünfte sind, Du aber nicht mit einem Gewerbebetrieb nach aussen auftrittst.

Aber Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen udn zum Finanzamt senden.

Übrigens, da die meisten dieser Dienste, bei denen man Geld verdienen kann, im Ausland sitzen, wäre es von Vorteil, wenn Du eine "USt-ID" beantragst. Dann sind Deine Umsätze umsatzsteuerfrei, aber DU hast trotzdem aus Deinen Ausgaben den Vorsteuerabzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
micoxel351 
Fragesteller
 25.01.2021, 11:54
Aber Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen udn zum Finanzamt senden.

Welcher Fragebogen, wo bekomme ich den her ?

Übrigens, da die meisten dieser Dienste, bei denen man Geld verdienen kann, im Ausland sitzen, wäre es von Vorteil, wenn Du eine "USt-ID" beantragst.

Das ist aber was anderes als die Steueridentifikationsnummer oder? so eine habe ich ja schon durchs arbeiten.

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wfwbinder  25.01.2021, 12:31
@micoxel351
Das ist aber was anderes als die Steueridentifikationsnummer

Richtig. Die USt - ID bekommt man, wenn man in dem FRagebogen zur steuerlichen Erfassung folgende Kreuze macht:

Zeile 135 ankreuzen

Zeile 154 ankreuzen

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micoxel351 
Fragesteller
 25.01.2021, 12:33
@wfwbinder

kann ich den Fragebogen also ausfüllen oder muss ich den von meinem Bundesland nehmen ? da werde ich zu elster geleitet wo ich erstmal ein Konto brauche.

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wfwbinder  25.01.2021, 13:06
@micoxel351

Elster wird über kurz, oder lang sowieso gebraucht, aber man kann diesen Bogen nehmen, die sind alle gleich.

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micoxel351 
Fragesteller
 25.01.2021, 13:22
@wfwbinder

Danke. Folgende Punkte sind jetzt erstmal noch offen wo ich nicht sicher bin:

- "Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit", oder?

- Beginn der Tätigkeit? Egal, da kein Gewerbeschein?

- "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen": Welche Zeile muss ich ausfüllen? "Selbstständiger Arbeit"? Wie viel ist Steuerpflichtig? Ich werde ja unter 22.000€ einnehmen.

- Welche Gewinnermittlungsart? "Einnahmenüberschussrechnung"?

- Steuerbefreiung, Steuersatz und Durchschnittssatzbesteuerung: Ja oder nein?

- Soll- oder Istversteuerung? Ich würde sagen "Ist" und "weil weniger als 500.000€ / Jahr"?

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wfwbinder  25.01.2021, 14:35
@micoxel351
- Beginn der Tätigkeit? Egal, da kein Gewerbeschein?

Beginn der Tätigkeit Datum.

"Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen": Welche Zeile muss ich ausfüllen? "Selbstständiger Arbeit"?

Es ist keine Selbständiger Arbeit, sondern Gewerbliche Einkünfte, also bei Gewinn aus Gewerbebetrieb,

Wie viel ist Steuerpflichtig? Ich werde ja unter 22.000€ einnehmen.

Wie schon geschrieben, die Genze von 22.000,- Betrifft nur die Einnahmen und interessiert nur für die Umsatzsteuer.

Hier muss der geschätzt Gewinn eingetragen werden. Schreib doch erstmal 0,- Euro.

Welche Gewinnermittlungsart? "Einnahmenüberschussrechnung"?

ja

Steuerbefreiung, Steuersatz und Durchschnittssatzbesteuerung: Ja oder nein?

Zeilen 146-148 jeweils nein.

Soll- oder Istversteuerung? Ich würde sagen "Ist" und "weil weniger als 500.000€ / Jahr"?

richtig, istversteuerung.

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micoxel351 
Fragesteller
 25.01.2021, 14:49
@wfwbinder

Danke. und beim Steuerpflichtigen kann ich echt 0 eintragen und könnte das so senden oder meinst du temporär? Wenn ich also dieses Jahr noch 200€ Einnahmen hätte (Zukunftsblick) durch Werbung müsste ich 200 eintragen? Aber sind diese 200 steuerpflichtig ?

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wfwbinder  25.01.2021, 16:07
@micoxel351

Steuerpflichtig in der Einkommensteuer ist der Gewinn, nicht die Einnahmen. Ausserdem ist es eine Jahresrechnung. Also wenn Du in diesem Jahr (alles gedacht Zahlen) 600,- Euroo Einnahmen hast, geht da schon mal die Hälfte Deiner Internetflatrate runter. 240,- Euro JAhresgebühr, 120,- Abzug, Dann die Kosten Deiner Webseite us. usw.

Wenn Du von den 600,- Euro Einnahmen insgesamt 210,- Euro Ausgaben abziehen kannst, bleiben 390,- Euro Gewinn übrig udn die wären Steuerfrei. Erst über 410,- Euro pro Jahr werden solche Zusatzverdienste für einen Arbeitnehmer steuerpflichtig.

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micoxel351 
Fragesteller
 09.02.2021, 15:36
@wfwbinder

Bei Mein Elster habe ich jetzt unter "Neues Formular" stehen:

"Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"

ist das eine Nachricht, dass ich die machen soll? Ich meine das stand davor nicht.

https://imgur.com/a/uQVq9Rs

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micoxel351 
Fragesteller
 31.01.2021, 18:11

Kannst du mir noch erklären wie das dann abläuft mit der Steuererklärung (für nächstes Jahr)? wie ich meine Einnahmen dann genau angebe? mache ich das dann über Elster?

Muss ich einfach die Einnahmen des ganzen Jahres angeben oder auch jede einzelne "Abrechnung" einschicken?

Derzeit nutze ich Taxfix, aber das geht ja scheinbar nur für Arbeitnehmer.

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wfwbinder  31.01.2021, 19:07
@micoxel351

Mit Programmen wie Taxfix, Wiso usw. kenne ich mich nicht aus. Das einzige was ich für privatleute empfehlen kann ist smartsteuer.

Die Anlage "EÜR" muss ausgefüllt werden und das Ergebnis in die Anlage G.

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micoxel351 
Fragesteller
 31.01.2021, 19:26
@wfwbinder

alles klar und gibts da einen Allgemeinen Begriff wie das heißt, was ich dadurch jetzt zusätzlich machen muss?

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wfwbinder  31.01.2021, 19:33
@micoxel351

Eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, deshalb heißt das Formular "EÜR." Da werden die Einnahmen und Ausgaben eingetragen, woraus sich der Überschuss gibt.

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micoxel351 
Fragesteller
 31.01.2021, 20:01
@wfwbinder

danke. kann ich denn auch Dinge eintragen die nicht mit der Tätigkeit zu tun haben bzw. nur indirekt? ich habe ja einen Blog, wenn ich einen neuen PC kaufe den ich zum Internetzugang und verwalten vom Blog brauche, kann ich die Kosten da auch eintragen?

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 10:30
@wfwbinder

alles klar, und kann ich auch meinen letzten PC ( gekauft 2020) dann noch angeben nächstes Jahr, oder erst alles was ich ab jetzt besorge ? Den Blog gab es ja bereits 2020 schon.

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wfwbinder  01.02.2021, 10:45
@micoxel351

Natürlich, ich würde für 2020 auch eine Anlage EÜR und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. die Vorsteuer aus dem PC Kauf kann man doch mitnehmen.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 11:13
@wfwbinder

Umsatzsteuererklärung höre ich ja jetzt zum ersten mal, die muss ich auch machen ? und mit USt-ID ist sind die Einnahmen ja umsatzsteuerfrei meintest du. USt-ID habe ich ja beantragt.

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wfwbinder  01.02.2021, 11:39
@micoxel351

Ja, aber das muss dem Finanzamt auf amtlichem Formular mitgeteilt werden.

Kleinunternehmer denken auch immer sie bräuchten keine Umsatzsteuererklärung, weil bei denen keine Umsatzsteuer erhoben wird, aber auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, weil ja der Umsatz des Erklärungsjahres und des Vorjahres gegenüber dem Finanzamt erklärt werden muss.

Und wie willst Du die Umsatzsteuer/Vorsteuer aus dem Einkauf zurück bekommen, ohne es dem Finanzamt mitzuteilen.

Ist aber kein Problem, das ist fast eine Art Abfallprodukt aus der Aufstellung, die Du für Deine Einkommensteuererklärung machst.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 11:56
@wfwbinder

Auf die Kleinunternehmer-Regelung habe ich aber ja verzichtet, muss ich sie dennoch machen?

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wfwbinder  01.02.2021, 11:57
@micoxel351

Wenn auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist ja alles OK. Natürlich muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 12:00
@wfwbinder

Also zusammengefasst: Ich muss jährlich die EÜR und die Umsatzsteuererklärung machen?

und das geht beides mit smartsteuer? bzw. auch über Elster habe ich gesehen.

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wfwbinder  01.02.2021, 12:10
@micoxel351

Nein, Smartsteuer ist nur für die Einkommensteuererklärung. Die Umsatzsteuererklärung gleich über Elster.

Ich würde mir an Deiner Stelle einfach eine Excel Tabelle machen und meine Belege dort eintragen. dann nur die Summen übertragen, fertig.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 12:45
@wfwbinder

Also in die Excel meine Ausgaben (Server) und Einnahmen (Werbung) eintragen? und die Summe dann immer übertragen?

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wfwbinder  01.02.2021, 12:51
@micoxel351

langsam wird es langweilig.

Eine Exceltabelle anlegen.

Einnahmen aus der Werbung, Einnahmen aus der Computerhilfe, Ausgaben, für den Server, für das Internet, für Bürobedarf, wenn du Dir einen Ordner für die Belege kaufst, Für Anschaffungen bis 800,- Euro (GWG Sofortabschreibung), größere Abschreibungen (müssen auf die Nutzungsdauer verteilt werden, sonstige Betriebskosten, z. B. wenn eine neue Maus fällig wird, oder ein Mehrfachstecker für die verschiedenen Geräte und natürlich eine Spalte für die Vorsteuer aus den Ausgaben.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 13:40
@wfwbinder

Sorry aber wie berechne ich aus den Ausgaben die Vorsteuern ? Sind das einfach 19% von allen Ausgaben ?

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wfwbinder  01.02.2021, 14:34
@micoxel351

Einfach mal auf den Beleg sehen, den man bei Lieferanten bekommt. In 90 % der Fälle ist die Steuer ausgewiesen (noch nie einen Kassenzettel, von Lidl, MacPaper, oder einen anderen Laden genau angesehen?). Wenn wirklich nur der Steuersatz ausgewiesen ist, dann rausrechnen. Der Preis den man gezahlt hat ist inkl. Steuer, also 119 %. 5,95 Euro sind also 119 %. Grundrechenarten 5. Klasse 5,95 / 1,19 = 5,00 Euro netto, 0,95 Euro Vorsteuer.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 14:42
@wfwbinder

Auf der Server Rechnung steht erst eine Zwischensumme ohne MwSt, darunter steht "19% MwSt: 1,52 €" und darunter der Gesamtpreis (Zwischensumme + Steuern). Dann sind die 1,52€ Vorsteuern und Als Ausgabe trage ich dennoch den Gesamtpreis ein? Oder die Zwischensumme?

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wfwbinder  01.02.2021, 14:45
@micoxel351

Die Zwischensumme sind die Kosten in der Spalte Serverkosten und die 1,52 sind die Vorsteuer. die Zeile muss, wenn man die Zahlen addiert, die Gesamtsumme ergeben.

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 15:22
@wfwbinder

Danke. bin gerade an der EÜR dran:

  • Art des Betriebs: Was trage ich da ein?
  • "Rechtsform des Betriebs" ist "Sonstige selbstständig tätige Person"?
  • "Einkunftsart" ist "Gewerbebetrieb"?
  • Die Betriebssausgaben sind alle Ausgaben inklusive MwSt?
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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 16:41
@micoxel351

Und: trage ich die Serverkosten als "Laufende EDV-Kosten" ein ?

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wfwbinder  01.02.2021, 18:53
@micoxel351
Art des Betriebs: Was trage ich da ein?

Internetwerbung

"Rechtsform des Betriebs" ist "Sonstige selbstständig tätige Person"?

Müsste "Einzelunternehmen" sein.

"Einkunftsart" ist "Gewerbebetrieb"?

Ja.

Die Betriebssausgaben sind alle Ausgaben inklusive MwSt?

Die Betriebsausgaben sind die Nettobeträge, die Vorsteuer ist ein Extraposten, müsste Zeile 63 sein.

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wfwbinder  01.02.2021, 18:54
@micoxel351
trage ich die Serverkosten als "Laufende EDV-Kosten" ein ?

JA, kannst Du machen

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 19:55
@wfwbinder

Einzelunternehmen gibt es nicht zur Auswahl:

https://imgur.com/a/I3VHT0x

Und bist du sicher dass ich nicht ein Gewerbe anmelden sollte? hier schreibt er , ja, wenn ich mehr als Ausgaben verdiene, da ich Gewinnabsichten habe: selbstaendig-im-netz . de/selbstaendig/google-adsense-steuern-und-die-gewerbeanmeldung-adsense-guide-teil-12/

Das kann ich im Nachhinein aber noch machen wenn ich merke ich verdiene so viel, oder?

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wfwbinder  01.02.2021, 19:59
@micoxel351

Seltsam, imgur kenne ich nicht schicke mal genau den Link zu der Seite mit der Auswahl.

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wfwbinder  01.02.2021, 20:29
@micoxel351

OK, das ist der Link direkt in die Elsterdatei. Aber da muss es Einzelgewerbetreibender geben, ich meines als erst Alternative

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micoxel351 
Fragesteller
 01.02.2021, 20:29
@wfwbinder

Kannst du nicht mein Foto anschauen? Ah ok, "Sonstige Einzelgewerbetreibende" ist es wohl.

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wfwbinder  01.02.2021, 20:31
@micoxel351

habe ich, aber das beginnt bei Aktiengesellschaft und am Balken daneben kann ich sehen, das es nicht die erste Alternative ist.

Wenn nichts anderes zu finden ist: "sonstige Einzelgewerbetreibende."

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micoxel351 
Fragesteller
 09.02.2021, 15:53
@wfwbinder

Bei Mein Elster habe ich jetzt unter "Neues Formular" stehen:

"Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"

ist das eine Nachricht, dass ich die machen soll? Ich meine das stand davor nicht.

https://imgur.com/a/uQVq9Rs

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micoxel351 
Fragesteller
 06.03.2021, 13:06
@wfwbinder

Heute kam vom Finanzamt ein Brief bezüglich der Umsatzsteuer-Voranmeldung:

"Die entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldung ist authentifiziert auf elektronischem Weg bis zum 10. Tag nac Ablauz des entsprechenden Monats an das Finanzamt zu übermitteln."

Können Sie beim Ausfüllen helfen ? Was trage ich als steuerpflichtige Umsätze ein ? oder sind das "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" ?

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Nun, da liest man oft unterschiedliche Meinungen. Das wichtigste ist ja das Du die Einnahmen verteuerst. Steuer und Genehmigungen sind aber zwei verschiedene paar Schuhe. Im Prinzip kann man einen Blog als "Fotograf" auch führen, oder freiberuflicher Autor - wofür man keinen Gewerbeschein benötigt. Letztendlich ist es aber leichter mit.