Mahnbescheid über Amtsgericht auch gegen Privatperson möglich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
gegen eine Privatperson

Wenn man Mahnbescheide nur gegen "Nicht-Privatpersonen" beantragen könnte, dann brauchte man für ganz Deutschland nur ein Mahngericht. Natürlich geht das.

bekommt man dann sein Geld bzw. einen Titel

Nun ja, kennst Du den Unterschied zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren? Das ist der Unterschied zwischen Titel und Geld. Geld bekommt man nur, wenn der Schuldner zahlen will und zahlen kann. Beim Willen kann der Gerichtsvollzieher nachhelfen, beim Können nicht.

Was ist, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt? Wie komme ich dann an mein Geld?

Dann wird das Mahnverfahren auf Antrag des Antragstellers in das streitige Verfahren übergeleitet.

Es ist dann die Frage, welches Gericht zuständig ist: Beim Amtsgericht kann man die Sache selber regeln, sofern regeln kann. Beim Landgericht muß man einen der schwarzen Habichte (auch Rechtsanwalt genannt) beauftragen.

backHome 
Fragesteller
 26.10.2014, 17:35
schwarzen Habichte

aha.... Mir ist neu, dass RAe auch fliegen können :)

Danke für die ausführliche Antwort.

1

Ein privater Mahnbescheid kann sowohl gegen Unternehmen als auch gegen andere Privatleute beantragt werden. Damit bietet er die Möglichkeit, offene Forderung aus praktisch jeder Art von Geschäftsverbindung geltend zu machen. Einfach beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen. 

Woher ich das weiß:Recherche

Nur weil das Warten leid bist, kommst du noch lange nicht an dein Geld.

Gibt es einen schriftlichen Darlehensvertrag? Ist festgelegte Ratenzahlung ausgeblieben oder gab es eine konkretes, überfälliges Rückzahlungdatum? Kannst du gegenteilig beweisen, es nicht längst in bar zurückerhalten zu haben?

Lautete eine Antwort auf diese Fragen "Nein", kannst du die Kosten eine Mahnbescheides getrost sparen. Der Forderung würde widersprochen und damit ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, das dann nur auf Klagabweisung erkennen kann.

Andernfalls macht es Sinn, gleich Zahlungsklage zu erheben, denn wenn der Schulder nicht zahlen will, bestimmt nicht nach Aufforderung durch Mahnbescheid.

Dumm nur, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wäre. Dann hat man viel Geld für die schrifliche Bestätigung bezahlt, dass man tatsächlich eine Forderung hat. Nur den Vollstreckungstitel darf man sich 30 Jahre lang an die Wand hängen und hoffen, dass der Schuldner zu Geld käme. Und die stirbt bekanntlich zuletzt :-(

G imager761

Du kannst den Mahnbescheid gegen jede im Inland ansässige Privatperson online beantragen. Wenn der Gegner keinen Widerspruch einlegt, kannst du danach ebenfalls online den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn er dagegen keinen Einspruch einlegt, hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst den für die Adresse des Schuldners ansässigen Gerichtsvollzieher beauftragen, den Titel zu vollstrecken. Das ist eigentlich recht einfach; dafür braucht man keinen Rechtsanwalt. Falls der Gegner allerdings Widerspruch oder Einspruch einlegt, kannst du Klage vor dem Mahngericht erheben. Hinweise und entsprechende Unterlagen werden dann gleich mitgeschickt. Falls du so was noch nie gemacht hast, solltest du dir in diesem Fall aber schon rechtliche Unterstützung einholen. Das dürfte dann aber auch mit einem Besuch beim Anwalt geklärt sein (kostet max. 220 Euro). Oder du googlest das nach.

kann man einen Mahnbescheid beim Amtsgericht auch gegen eine Privatperson beantragen

Gegen jede natürliche oder juristische Person.

und wenn ja, bekommt man dann sein Geld bzw. einen Titel, wenn man eine gewisse Zeit wartet?

Geld kommt nicht einfach so, ein Titel wird daraus auch nicht, es sei denn der Schuldner zahlt weder noch legt er fristwahrend Widerspruch ein. Dann müsste aber erst einmal der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier gibt es immer noch eine Einspruchsfrist.

Was ist, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt? Wie komme ich dann an mein Geld?

Zivilklage.