Schuldschein verkauf rechtens?

1 Antwort

Ein Schuldschein ist eine Forderung. Der Halter dieser Forderung (der Ex-Freund) kann diese natürlich nach Ermessen einfordern bzw. Zahlungskonditionen vereinbaren.

Die Frau des Ex-Freundes bzw. deren Eltern können nicht ohne Zustimmung des Ex-Freundes diesen Schuldschein an sich nehmen und gegen den Willen des Ex-Freundes ihm diesen "abkaufen". Würde der Ex-Freund zustimmen, so könnte er natürlich die Forderung veräußern.

Also ist zunächst mal von den Eltern nachzuweisen, daß sie rechtmäßiger Halter der Forderung gegen Dich sind.

Wenn der Ex-Freund dies bestreitet und Dir bestätigt, daß er weiterhin Gläubiger der Forderung ist, können die Eltern überweisen, was sie wollen.. .sie können fordern, was sie wollen... sie haben keine Ansprüche.

Bestätigt der Ex-Freund dies, so können die Eltern in der Tat einen Zahlungsplan vorlegen und ggf. sogar pfänden - die gleichen Optionen, die der Ex-Freund ja auch hat.

Hallo Gandalf,

Danke! Sowas dachte ich mir schon. Die Eltern behautpten lediglich immer nur wieder per mail das Sie im Besitz des Scheines sind. Einen Nachweis darüber haben Sie nicht erbracht.

Das Geld von den Eltern wurde überwiesen ohne sein wissen. Und es wurde an "beide" überwiesen von den Eltern.

Natürlich steht ausser frage das das Geld zurückzuzahlen ist. Das will ich ja auch. Aber eben NUR an den rechtmäßigen Gläubiger (mein Ex) solange das nicht rechtmäßig geändert wurde.

Also müssen die Eltern mir den Nachweis erbringen mit einer unterschriebenen Bestätigung von meinem Ex das dieser den Schuldschein an Sie abgetreten hat?

Nachmals Danke!

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@Nicole286

Gläubiger ist der Ex-Freund. Wenn er diesen Schuldschein abtritt, kann der Gläubiger wechseln. Es ist jedoch nicht möglich, daß jemand die Forderung auf eigene Initiative an sich nimmt.

Also: kläre das mit dem Ex-Freund.

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