per Lastschrift abbuchen - kann ich das auch als Privatperson?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lastschriftinkasso

Möchte ein Kontoinhaber über sein Konto Lastschriften einziehen, so muß er zuerst mit seiner Bank eine Inkassovereinbarung abschließen. Ein Anspruch auf Zulassung zum Lastschriftverfahren besteht nicht. Das Kreditinstitut prüft die Bonität des Kunden, und richtet gegebenenfalls eine Kreditlinie für den Lastschrifteinzug ein.

Die Inkassovereinbarung ("Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften") regelt insbesondere folgende Punkte:

* Es dürfen nur fällige Forderungen eingezogen werden; beim Einzugsermächtigungsverfahren liegen dem Einziehenden die schriftlichen Ermächtigungen der Zahlungspflichtigen vor, die Forderungen mittels Lastschrift einzuziehen. Diese sind auf Verlangen der Bank vorzulegen.
* Fristen und Termine werden beim Lastschrifteinzugsverfahren nicht beachtet, Lastschriften sind grundsätzlich bei Vorlage fällig.
* Nicht eingelöste Lastschriften werden dem Einreicher mit Wertstellung Einreichungstag zurückbelastet. Hierfür wird ein gesondertes Entgelt vereinbart. 

In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, per gesondertem Vertrag mit der Bank zu vereinbaren, daß auch Lastschriften mit Einzugsermächtigung eingezogen werden, für die keine schriftliche Ermächtigung vorliegt. Dies ist in Anlage 3 zum Lastschriftabkommen geregelt. Insbesondere müssen folgende Punkte gegeben sein:

* es handelt sich um Einmaleinzüge bis maximal EUR 50,-
* der Zahlungempfänger informiert den Zahlungspflichtigen darüber daß der Rechnungsbetrag ohne schriftliche Einzugsermächtigung eingezogen wird, und dokumentiert das nicht schriftliche Einverständnis
* der Zahlungsempfänger stellt die 1. Inkassostelle von jeder Haftung frei ,die sich aus dem Verzicht auf das Schriftformerfordernis ergibt
* der Zahlungsempfänger nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß er verpflichtet ist, zurückgegebene Lastschriften wieder aufzunehmen
* der Zahlungsempfänger verzichtet auf jegliche Werbung für das nicht schriftliche Verfahren
* die Verwendung des nicht schriftlichen Verfahren darf nicht zu einer Benachteiligung anderer Zahlungsverfahren führen
* werden vom Zahlungsempfänger die Regelungen dieser Zusatzvereinbarungen nicht eingehalten, kann die Zusatzvereinbarung jederzeit fristlos gekündigt werden 

Die erste Inkassostelle bekommt von der Zahlstelle EUR 3,- für Rücklastschriften belastet. Hierauf wird in der Regel nochmal ein eigenes Entgelt aufgeschlagen und beides dem Einreicher belastet, auch dies ist in der Inkassovereinbarung geregelt. http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lsinkasso.html