brief vom staatsanwalt?

Hallo erstmal,

ich hab eine frage, weil ich nicht weiterkomme.

Ich bin zurzeit 17 und bald bin ich 18. Ich hatte in meiner vergangenheit etwas mit Cannabis zutun. Zudem zeitpunkt war ich noch 16. Heute habe ich einen brief bekommen bild füge ich ganz unten ein und habe paar fragen

Ich habe vor ca. 3-4 Monaten einen brief von der polizei bekommen wegen einer vorladung „zubereiter“ oder irgendwas ähnliches und dieses Brief haben viele freunde von mir bekommen. Hingehen war keine pflicht mein anwalt meinte desto weniger die wissen desto weniger können die machen. Aufjedenfall hatte die Polizei paar Chatverläufe wo ich mich bei meinem „dealer“ gemeldet habe um etwas cannabis für mich zu kaufen. Jedesmal war es kleine mengen ca 20-40€. Was für mich zählt ist das ich jetzt seit einem jahr aufgehört habe und mich fern von sowas halte ich hab einen fehler getan hab mich wieder verbessert und gut ist :)

ich verstehe nicht warum dieses Thema so groß wird bei vielen meiner freunde wird das ermittlungsverfahren nicht eingeführt bei mir schon obwohl meine „freunde“ Immernoch weiter kiffen.

Ich bereue es irgendwie, dass ich nicht zur vorladung hingegangen bin…

So meine frage ist falls sich hier jemand einigermaßen auskennt, was wird hier jetzt passieren, werde ich noch weitere briefe bekommen? Werde ich auf gericht müssen? kriege ich sozialstunden? Was könnte passieren?

wie gesagt ich bin 17, Habe seit einem jahr aufgehört weil ich mittlerweile meinen führerschein mache und habe es auch nicht mehr vor wieder anzufangen. Also ich werde höchstwahrscheinlich für etwas bestraft, was ich sowieso nicht mehr mache bzw machen werde.

Sollte ich angst haben wegen meiner Zukunft? wegen meiner ausbildung?

Bild zu Frage
Anwalt, Polizei, Recht, Strafrecht, Staatsanwaltschaft, Straftat
Heimlich aufgezeichnete Tonaufnahmen von Polizeiverhör um Strafvereitelungen im Amt zu beweisen?

Hi Leute,

angenommen man macht eine heimliche Tonaufnahme eines Polizeiverhöres mit Amtsmissbrauchenden, Straf- u. Beweisvereitelnden und mich zu Unrecht kriminalisierenden Ermittlern, aus der ganz klar hervorgeht, dass diese Beamten eigentlich nicht länger als solche arbeiten dürften.

Das es sich dabei um ein nichtöffentliches Gespräch handelt und man sowas eigentlich nicht darf ist mir bewusst. Allerdings sind nach meinem Wissen heimlich aufgezeichnete Aufnahmen vor Gericht nicht zwingend unzulässig solange sie nicht dritten zugespielt werden und damit potentiell Verbrechen aufgeklärt werden könnten.

"Interessenabwägung der Persönlichkeitsrechte"

In dem fiktiven Fall ist der heimlich aufzeichnende ein Jahr vorher Opfer eines schweren bewaffneten Raubüberfalls geworden und die zuständige "Ermittlerin" hat in der Sache unfassbar katastrophal gearbeitet und sich von der mehrköpfigen teilweise weiblichen Tätergruppe manipulieren lassen, wodurch sie im Prinzip hauptsächlich gegen das traumatisierte (wegen BTM Delikten vorbestrafte) Opfer ermittelte. Sie beteiligte sich somit an einer grausamen Täter-Opfer-Umkehr und leistete sich diverse nachweisbare gravierende Verstöße, bzw Pflichtverletzungen gegen die Grundsätze polizeilicher Ermittlungsarbeit.

Die Beschwerden und Strafanzeigen diesbezüglich wurden von ihrer Vorgesetzten bearbeitet und selbstverständlich eingestellt.

Eben diese Vorgesetzte ist auf den Tonaufnahmen zu hören, wie sie das Opfer des Überfalls verhöhnt und zum Beispiel als "geistesgestört" bezeichnet. Auch haut diese Kriminalhauptkommissarin folgendes raus:

"Ja die Fälle (Beschwerden und Strafanzeigen gegen ihre Mitarbeiterin) habe doch alle ich bearbeitet und die sind eingestellt worden. Das hat schließlich die Staatsanwaltschaft so entschieden. Sie können sich ja beschweren, aber einen Anwalt können Sie sich ja eh nicht leisten haha"

Auf die Frage wieso ihre Mitarbeiterin in den Akten einfach die Morddrohung des, mit einem Elektroschockers bewaffneten Angreifers des Überfalls nicht erwähnte, sagt sie dann:

"Mit einem Elektroschocker? Mit einem Elektroschocker kann man überhaupt niemanden töten. Ausserdem habe ich dem Tatverdächtigen vor einigen Tagen sein Handy ausgehändigt und der geht mir höchstens bis zur Brust"

Usw...

Grund des Verhöres war eine Anzeige der Auftraggeberin des Überfalls, die den menschlichen Klärungsbedarf ihres Opfers mit Hilfe der Ermittlerinnen als sogenanntes Stalking umkonstruieren wollte.

Würde der Geschädigte diese Polizisten jetzt wegen Strafvereitelungen im Amt und der Verfolgung einer falschen Person anzeigen, hätte er eine Chance mit diesen Aufnahmen etwas zu erreichen, oder ist man gegen die Polizei einfach machtlos?

Strafrecht

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