falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde. 

Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,

"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben

und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:

"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:

  1. Ich möchte mich äußern.
  2. Ich gebe die Straftat zu.
  3. Ich gebe die Straftat nicht zu.
  4. Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
  5. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
  6. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
  7. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
  8. Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege: 

Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option 

"ich gebe die Straftat nicht zu."

Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Strafrecht, VERKEHRSRECHT, Fahrerflucht
Hausfriedensbruch?

Hallo Zusammen,

ich spiele seit ein paar Wochen regelmäßig auf einem Outdoor Basketballplatz Basketball. Dieser ist frei Zugänglich (Eingezäunt aber Tore immer geöffnet und ohne Schloss) und nicht beschildert mit "Privatgrundstück" oder ähnlichem.

Ich habe dem Sportverein der diesen Platz gebaut hat eine E-Mail geschrieben da ich wissen wollte ob das Flutlicht an dem Platz zeitgesteuert ist. Zurück kam folgendes:

die Außenanlagen des "(Vereinsname)" dürfen nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Damit Sie weiterhin Ihrem Hobby „Basketball“ nachgehen können, können Sie gerne auf unserer Homepage den Mitgliedsantrag ausfüllen und uns zukommen lassen. Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt derzeit 44,- Euro.

Der Basketballplatz wird außer von mir von niemandem genutzt, es kamen auch schon Fußgänger vorbei, die mir gesagt haben dass sie sich freuen dass endlich mal jemand auf dem Platz spielt. Ich behindere dort niemanden und mache auch nichts kaputt oder hinterlasse Müll. Wenn ich aufgefordert werden würde zu gehen würde ich das sofort tun.

Wenn ich den Platz weiterhin benutze, begehe ich dann Hausfriedensbruch? Kann mich der Verein anzeigen? (Wie gesagt, keine Beschilderung die darauf hinweist dass der Platz nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden darf, auf der Website steht auch garnichts (habe sehr lange Recherchiert)).

Danke

Frank

Gericht, Anwalt, Gesetz, Jura, Polizei, Recht, Strafrecht, Verein, Anzeige, Strafe

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