Wenn man- wie jetzt neuderdings möglich- nur kirchlich und nicht standesamtlich heiratet dann hat man ja bekannterweise keine Steuervorteile. Wie sieht das aber mit Reglungen zur Rente aus? Hat man dann als Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder fällt das auch weg?
Hat man bei einer kirchlichen Heirat einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
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