Hat man bei einer kirchlichen Heirat einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

1 Antwort

Es ist ja gerade eingeführt worden, damit die Ansprüche, die durch eine Heirat normaler Weise entfallen, so behalten werden können, weil die rein kichliche Trauung keine Auswirkung auf die bürgerlich rechtliche Stellung hat.

Deshalb können da also auch keine Ansprüche draus abgeleitet werden.