volle Erwerbsminderungsrente und große Witwenrente

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Nach § 97 Abs. 1 S.1 SGB VI wird Einkommen, dass mit einer Witwenrente zusammen trifft angerechnet. Als Einkommen gilt gem § 18a Abs 3 Nr. 3 SGB IV auch die Erwerbsminderungsrente. Der anrechenbare Betrag ist aber gem .§18b Abs. 5 Nr. 8 um 14% zu kürzen (bei Rentenbeginn nach dem 31.12.2010). In Deinem Falle ist das maßgebende Einkommen als 640 -14% also 5540,40 €. Allerdings gibt es auch Freibeträge. Der Freibetrag beträgt gem . §97 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwertes (28,07 €) für jedes waisenrentenberechtigte Kinde gibt es das 5,6fache des aktuellen Rentenwertes noch zusätzlich. Da du von indern nichts geschrieben hast, nehme ich an, dass du keine hast. Dann beträgt Dein Freibetrag also 26,4 x 28,07 = 741,05 €. Vom übersteigenden Einkommen werden dann gem § 97 Abs. 40% angerechnet. Da deine Erwerbsminderungsrente aber unterhalb des Freibetrags liegt, wird auch nichts angerechnet. Ich hoffe das ist jetzt so verständlich, wenn nicht, frag einfach nach