Wird die Waisenrente nach der Schulausbildung noch weiter gezahlt?

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Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Wenn man sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Längstens wird die Rente aber bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.