Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

Hallo liebe Community,

ich muss meine Steuererklärung der letzten Jahre nachholen und bin grad ziemlich ratlos und hoffe irgendjmd hier kennt sich ein bisschen aus und nimmt sich evtl kurz Zeit mir einen Rat zu geben :)

Folgender Sachverhalt: Ich hatte seit Ende 2016 bis 2018 einen Minijob (450,-), welcher seit 2019 nun als Midijob weiterläuft. Ich habe beim Minijob nur im Homeoffice gearbeitet (außer Besprechungen o. Ä.) und beim Midijob bin ich nun immer noch 2,5 Tage im Homeoffice und 0,5 Tage vor Ort im Büro. Ich habe mir für das Homeoffice ein neues Telefon + Drucker gekauft und alles von einem Techniker einrichten lassen auf meine Kosten.

Wie bzw. was gebe ich nun in der Steuererklärung an?

1. Minijob wird nicht angegeben, oder? Kann man dann gar keine Werbungskosten angeben?

2. Kann ich trotzdem meine Bewerbungskosten absetzen? Für das Jahr 2016?

3. Kann ich die Kosten für die Arbeitsmittel Telefon, Drucker,...absetzen?

4. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Evtl. erst seit dem Midijob?

5. Oder kann ich die Fahrtkostenpauschale seit dem Midijob angeben, obwohl ich nur 1x die Woche ins Büro fahre (ca. 5 km) und sonst daheim arbeite?

Ihr seht schon Fragen über Fragen...ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd weiterhelfen könnte oder einen Tipp für mich hat. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ella

Minijob, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Midi-Job
Wie setze ich das Studienzimmer und den Weg zur Uni im Masterstudium (Vollzeit) bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung ab?

Ich habe zwei Fragen zum Absetzen meines Masterstudiums im Rahmen der Fortbildungskosten. Ich studiere Vollzeit einen Master und arbeite gleichzeitig halbtags und beziehe daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Masterstudium setze ich voll als Werbungskosten ab.

Im einzelnen ist nun die Frage, was meine "erste Tätigkeitsstätte" ist. Ich bin jeden Tag im Büro als Arbeitnehmerin und jeden Tag an der Uni. Intuitiv habe ich bisher das Büro als erste Tätigkeitsstätte angegeben, habe allerdings nun online gelesen, dass bei einem Vollzeitstudium der Studienort die erste Tätigkeitsstätte ist. Ich würde intuitive das Büro wählen, da ich über den Job ja auch meine Einnahmen generieren. Was ist an dieser Stelle "Trumpf" um die erste Tätigkeitsstätte zu bestimmen? Und wir gebe ich die andere "Arbeitsstätte" dann an? Die Uni als Reisekosten zur Fortbildung? Und falls soch die Uni die erste Arbeitsstätte sein sollte, ist mein Büro dann eine Auswärtstätigkeit?

Die zweite Frage bezieht sich auf mein häusliches Arbeitszimmer, das seit dem Beginn des Masterstudiums als Studierzimmer für das Studium genutzt wird. Wo gebe ich nun das Arbeitszimmer an? Ich habe mehrfach gelesen, dass es unter die Fortbildungskosten fällt. Ich kann in meinem Steuerprogramm detailliert die Kosten für das Arbeitszimmer berechnen und dann auf unterschiedliche Einkunftsarten verteilen (Je nachdem für welche Tätigkeiten das Arbeitszimmer genutzt wird - Gewerbe, nichtselbständige Arbeit, etc.). Sollte ich das Arbeitszimmer hier bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" angeben? Oder entsteht dann der Eindruck, dass das Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit genutzt wird? Oder sollte ich die berechneten Kosten für das Arbeitszimmer an dieser Stelle nicht berücksichtigen sondern einfach bei den Fortbildungskosten veranschlagen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Steuererklärung, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, Pendlerpauschale

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