Kosten für Arbeitszimmer und Vorsteuerabzug
Als Selbständiger, dessen häusliches Arbeitszimmer (=Betriebssitz) den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt, darf man doch die Kosten für das Arbeitszimmer begrenzt steuerlich geltend machen. Wenn eine direkte Ermittlung nicht möglich ist, seien die Kosten nach Wohnfläche aufzuteilen...
Wie verhält es sich aber mit der gezahlten Umsatzsteuer? Als Wohnungsegentümer bekomme ich natürlich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kann ich diese auch anteilig nach Wohnfläche berechnen und als Vorsteuer abziehen?
Wenn ja, kann ich dies auch in den monatlichen USt-Voranmeldungen angeben, oder nur in der järhlichen USt-Erklärung? (Die Stromzahlungen erfolgen monatlich, Rechnung jährlich)
Meine Tätigkeit bring nun aber vergleichsweise hohe Stomkosten mit sich, sodass eine direkte Berechnung natürlich besser wäre als eien Aufteilung nach Wohnfläche. Wenn ich hierfür einen eigenen Stromzähler im Arbeitszimmer installiere, würde das FA eine Aufteilung nach kWh anerkennen?
Ein eigener Stromvertrag mit dem Versorger wäre wohl ideal, ist aber nicht ganz so einfach machbar.
2 Antworten
Kann ich diese auch anteilig nach Wohnfläche berechnen und als Vorsteuer abziehen?
Ja.
Wenn ja, kann ich dies auch in den monatlichen USt-Voranmeldungen angeben, oder nur in der järhlichen USt-Erklärung?
Als Selbständiger solltest du aber eigentlich wissen, wann der Vorsteuerabzug entsteht.
Nämlich wenn die Rechnung vorliegt und dlie Leistung erbracht worden ist/die Rechnung bezahlt ist.
Wenn ich hierfür einen eigenen Stromzähler im Arbeitszimmer installiere, würde das FA eine Aufteilung nach kWh anerkennen?
Ja, und die Kosten für den Zähler.
Du kannst bei Zahlung die Vorsteuer ziehen. Deine Rechnung ist eine Dauerrechnung.
Rechnung liegt also vor.
darf man doch die Kosten für das Arbeitszimmer begrenzt steuerlich geltend machen
Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, ist man nicht auf 1.250 EUR begrenzt.
die Kosten nach Wohnfläche aufzuteilen
Das betrifft Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Reinigungskraft, ...
Wenn das nicht die tatsächlichen Kosten reflektiert, dann solltest Du das nachweisen, z.B. durch einen eigenen Stromzähler. Ein eigener Stromvertrag wäre der einfachste Fall, aber das würde natürlich Zusatzkosten bedeuten. Sofern Du also nicht im Home Office die Aluminiumherstellung oder eine Bäckerei betreibst, wirst Du wohl mit einem plausiblen Nachweis am besten fahren. Wenn Deine Tätigkeit und die Ausstattung des Arbeitszimmers auch nahelegen, daß die entsprechenden Stromverbraucher dort vorhanden sind. Also könntest Du vielleicht zunächst anhand der Stromverbraucher eine andere Anteilsaufteilung vorschlagen, die plausibel ist. Möchte das Finanzamt dies genauer wissen, wäre ein Zähler zu installieren. Was sagt denn das Finanzamt dazu, wie das dargestellt werden soll?
Bedenke, daß ein häusliches Arbeitszimmer und betriebliche Geschäftsräume voneinander abzugrenzen sind. Wenn Du also einige Server in Deinem Arbeitszimmer betreibst, mag das den Charakter des häuslichen Arbeitszimmers erhalten. Wenn Du dort Schweißerarbeiten ausführst, wäre das eher ein Geschäftsraum, der steuerlich anders zu behandeln ist.
Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?
Wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, ist man nicht auf 1.250 EUR begrenzt
Vielen Dank an alle für den Hinweis, damit ist mir schonmal sehr geholfen. Hatte das im Internet tatsächlich falsch gelesen oder interpretiert.
Das Gespräch mit dem FA steht noch aus, und einen Steuerberater hab ich (noch) nicht (war bisher Kleinunternehmer), bin aber auf der Suche nach einem "Allrounder", der/die beides Buchführung und Steuern macht.
Bedenke, daß ein häusliches Arbeitszimmer und betriebliche Geschäftsräume voneinander abzugrenzen sind. Wenn Du also einige Server in Deinem Arbeitszimmer betreibst, mag das den Charakter des häuslichen Arbeitszimmers erhalten. Wenn Du dort Schweißerarbeiten ausführst, wäre das eher ein Geschäftsraum, der steuerlich anders zu behandeln ist.
In meinem Fall trifft es eher die Server. Also ein Büro mit leider stromfressender Ausstattung. (Videokonferenz-Anlage, Server, Hochleistungsrechner, viele Monitore, Kühlung, etc.)
Was wäre an einem Betriebsraum anders (hatte hierzu auch eine zweite Frage eingestellt, aber das Thema überschneidet sich ja...) Könnte man evtl. einen Vorteil daraus ziehen, wenn man in meinem Fall einen zweiten Raum als reinen Betriebsraum einrichtet (eine trennung von Büro und rechnerraus wäre z.B. machbar)?
Wenn es so eindeutig wäre,. wäre es ja auch klar. :-)
Nun erhalte ich aber bspweise im Januar 2014 die Rechnung für 2013. Hierin sind aber auch monatliche Vorauszahlungen für 2014 festgelegt, mit ausgewiesener MWSt (!!). Die Endabrechnung kommt natürlich erst 2015. Leistung und Zahlung erfolgt aber praktisch monatlich, daher ist die Sache für mich unklar...