Gläubiger wünscht keinen Kontakt, schickt Brief ungeöffnet zurück und geht zum Anwalt und macht Verzugsschaden geltend. Wer zahlt die Anwaltskosten?

Zu Beginn, es handelt sich um einen Familienstreit.

Gläubiger hat im August 2016 ein 5järiges Darlehen gewährt. 2018 kam es zu einem Streit und Kontaktabbruch. Im Juni 2021 hat der Schuldner per Brief (leider kein Einschreiben) angefragt ob die Kontodaten noch aktuell seien (vorzeitige Ablösung).

Darauf folgte keine Antwort.

Anfang August kam dann eine Mahnung in der gefordert wurde das Geld auf das Konto der Frau des Gläubigers zu übweisen. Weiterer Kontakt nicht erwünscht.

Der Schuldner hat aber Gründe das Geld nicht auf dieses Konto zu überweisen (Familienproblem) und vermutet sogar dass das Schreiben gar nicht vom Gläubiger stammt. Deshalb wird per Post (Einschreiben) gebeten ein Konto anzugeben dass auf den Gläubiger lautet.

Das Einschreiben kam dann ungeöffnet in einem Briefumschlag als Einschreiben zurück.

2 Wochen später steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die Anwälte fordern das Darlehen auf das Kanzlei-Konto zu überweisen.

Zuzüglich der Anwaltskosten aufgrund von Zahlungsverzug.

Da der Gläubiger dies in Auftrag gegeben und sich legitmiert hat, kann der Schuldner das Darlehen guten Gewissens auf das Kanzeli-Konto überweisen.

Ob es dann auf dem Konto des Gläubigers oder dessen Frau landet ist dann Sache der Kanzlei.

Wie sieht es denn nun aus mit dern Anwaltskosten und dem Gerichtsvollzieher?

Der Schuldner hat versucht Kontakt aufzunehmen um eine Frage zu klären, der Gläubiger hat von seinem Recht Gebrauch gemacht keinen Kontakt mit dem Schuldner zu haben (persönliche Befindlichkeiten) und einen Anwalt eingeschaltet, den er doch aber selbst zahlen muss.

Darüber hinaus hat der Gläubiger den Schuldner in Verzug gebracht.

Er hätte beim Mahnschreiben einen alternativen Kontakt angeben können (Anwalt) oder er hätte das Schreiben direkt an den Anwalt weiterleiten können, dann wäre die Sache schon lange erledigt.

Wie ist da die Rechtslage?

Anwaltskosten, Recht
Betrug per Überweisung /mobile.de kann ich mein Geld zurückholen?

Hallo, 

Ich wurde Opfer vom Betrug am 8.4.21 habe ich eine Anzahlung für ein Wohnmobil gemacht zu :

Forgacs Parti - LF Handel & Transport GmbH 

IBAN DE53100110012625060099

Die Fima LF Handel & Transport GmbH existiert. Der Betrüger hat mir eine Falsche Rechnung geschickt und am 8.4 habe ich ihn 6000 überwiesen 

Die Firma LF Handel & Transport GmbH wurde vor 1 Woche von Hacker attackiert

Sein Konto von Mobile mit gute Bewertung hatte die Nummer von Zentrale keine ist dran gegangen dann habe ich das Mobilnummer per whatsapp geschrieben

Am 9.4 habe ich gemerkt dass es Betrug war dann habe ich meine Bank angerufen und das Geld war schon Weg zu Bank N26 

Diese Bank N26 ist unmöglich zu kontaktieren danach bin zur Polizei gegangen 

Auf die Rechnung sollte ich eine Anzahlung von 5000 überweisen und habe mich vertippt und 6000 überwiesen. 

Kann ich etwas machen ? außer warten auf die Polizei Ermittlungen ?

Der Name und Bankkonto stimmen nicht überein 

Haftet nicht mehr die Banken ?  Als Geschäftkunde von der Postbank bin enttäusch

Kein Ausgleich , keine Warnung..

Habe Chance um mein Geld zurück zu bekommen? 

Leute die Email vom Händler überprüfen, Zentrale anrufen vor Bezahlung, und mit richtiger Ansprechpartner reden. Fahrzeugschein/Brief per PDF oder Kopie fordern und ein Video vom Fahrzeug als Rat

Grüße,

WH

Überweisung, Geld, Anwalt, Anwaltskosten, Bank, betrug, Internet, Polizei, Rechte, Rückzahlung, Betrugsfall, Betrugsmasche, Fahrzeug, Kauf
Schuldenbereinigungsplan Anwalt?

Hallo Community,

ich habe vor 2 Jahren einen Schuldenbereinigungsplan durch einen privaten Anwalt erstellen lassen und habe meinem Anwalt damals den vollen Betrag bezahlt auf den wir uns geeinigt hatten ( ca. 3.000€ ).

Ich zahle seit 2 jahren regelmäßig meine 400 € monatlich an meine 3 Gläubiger darunter ist ein Gläubiger die DSL-Bank. Die DSL-Bank hat als Aftraggeber für Inkassoverfahren bis jeher die Proceed collections beauftragt und ich zahle die verinbarten raten an die Proceed collections. Nun habe ich Post von der Intrum & DSL-Bank bekommen dass die DSL Bank einen neuen Inkassodienstleister hat nämlich die Intrum. Nach Absprache mit beiden Inkassounternehmen ( Proceed collections & Intrum ) ist das auch richtig so.

Jetzt habe ich nur das Problem dass die Intrum den Urpsungsbetrag den ich vor der Schulderegulierung hatte ( ca. 30.000 € ) haben möchte obwohl ich immer und regelmäßig meine raten bei der Proceed collections bezahlt habe.

Da die Intrum ziemlich aggressiv vorgeht und mir mir etlichen sachen droht musste ich wieder meinen Anwalt einschalten um diese Angelegenheit zu klären. Meine Frage ist jetzt, ist es berechtigt wenn der Anwalt mir bzgl. dessen eine Rechnung stellt ? Oder muss er diese Dienstleistung ohne Anspruch auf Geld erledigen weil es um eine " Alte bekannte " Angelegenheit geht. Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden, und bräuchte dringend Hilfe.

Nice to Know: Ich habe der Intrum die damals beim Schuldenbereinigungsplan geeinigte rate mit dem Hinweis auf dem Verwendungszweck " Unter Vorbehalt " überwiesen obwohl sie aktuell die Volle Summe fordern. Also es dient lediglich meiner Absicherung damit niemand von denen behaupten kann ich hätte nichts mehr gezahlt.

MfG,

Ich

Anwaltskosten

Meistgelesene Fragen zum Thema Anwaltskosten