Gläubiger wünscht keinen Kontakt, schickt Brief ungeöffnet zurück und geht zum Anwalt und macht Verzugsschaden geltend. Wer zahlt die Anwaltskosten?


28.08.2021, 20:05

Zusatz:

Hintergrund ist ganz einfach, es wird in Zweifel gezogen, dass die Zahlungsaufforderung vom Gläubiger selbst stammt. Dazu muss man dessen Frau kennen, wie bereits Eingangs erwähnt... Familienstreit...

Was wenn es auf dem falschen Konto landet und der echt Gläubiger das Geld nochmal fordert? Klar klingt sehr abstrakt, aber wäre es das nicht wäre das Problem wohl nicht entstanden.

2 Antworten

Fakt ist Du bist in Zahlungsverzug geraten. Das der Gläubiger Dir nun ein Konto angiebt, auf das Zahlungen geleistet werden sollen, wo er nicht Kontoinhaber ist, hat er allein zu vertreten. Du bist aufgefordert worden zu zahlen und bist dem nicht nachgekommen. Anfang August ist auch vorbei.

Der Gläubiger muss keinen Schriftwechsel mit Dir führen und muss auch keine Post entgegen nehmen. Er muss Dir auch keine Bankverbindung nennen. Du hättest auch einen Scheck schicken können per Einschreiben, das wäre in so einem Fall die einfachste und billigste Variante gewesen.

Du wirst also auch die Anwaltskosten zahlen müssen.

Hier kann durchaus auch von Annnahmeverzug gesprichen werden, wer einen Brief des Schuldners zurückschickt, hat diesen nach allgemeiner Rechsprechung erhalten, und muss sich dessen Inhalt anrechnen lassen, selbst wenn er ihn nicht geöffnet hat.

Den entstandenen Schaden hat der Gläubiger m.E. selbst verursacht und muss ihn deshalb auch selbst tragen.

Einen Scheck hätte der Gläubiger - wie beschrieben - ebenfalls zurückgeschickt.

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@Mikkey

Gut das ist die Idee, mit der sich der Schuldner rausreden kann. Er hat dort im Einschreibe-Brief einen Scheck geschickt, der ja ungeöffnet zurück kam. Aber er hat ja zuvor ein Mahnung und Konto-Nr. erhalten, auf die er überweisen sollte, was er aber nicht tat. Allein zu zweifeln das das Schreiben nicht vom Gläubiger stammt, reicht nicht. Es reicht eine entsprechende Unterschrift.

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Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen. Aber eine Schuld nicht zu begleichen, mit der Begründung, ich hab nicht gewusst ob das Konto noch existiert, das wäre für mich schon fast Vorsatz.

Das liegt daran dass a) das nicht ganz gelesen wurde und b) die Verhältnisse und die ... Eigenarten der Frau das Gläubigers dem Leser nicht bekannt sind.

Der Schuldner war und ist zahlungswillig.

Schließlich wurde schon VOR der Fälligkeit des Darlehens angefragt.

5 Jahre sind eine lange Zeit. Da ändern sich Nummern, Adressen und Konten schon.

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@schmittb

Lese bitte die Antwort von hildefeuer, sie hat alles gesagt was du wissen mußt.

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@schmittb

Der Gläubiger hat Dir aber ein Konto angegeben, diese wolltest Du aber nicht nutzen weil "darum" - daher bist Du in Verzug.

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@schmittb

Hättest Du nicht nachgefragt sondern einfach überwiesen, dann hätte man Dir keinen Vorwurf machen können, wenn das Konto nicht mehr existiert. Und wenn Du Zweifel hast wer auf Deinen Brief geantwortet hat: wer hat denn unterschrieben?

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