Wer zahlt Anwaltsgebühren bei Klage der WEG gegen Eigentümer?

3 Antworten

Ergänzend zu den richtigen Antworten von Alarm67 und Privatier59 möchte ich erwähnen, dass ihr euch sicher sein solltet, dass solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ein Rechtsanwalt wird euch auch in jeder sinnfreie Klage vertreten, da er ja in jedem Fall daran verdient.

Mir stellt sich hier eine andere Frage: Seit wann kann die Verwaltung eine Sonderumlage einholen? Dazu ist ein Beschluss der WEG nötig, den Wirtschaftsplan 2023 mit entsprechend höheren Vorschüssen festzustellen oder eine Ergänzung vorzunehmen und sich aber auch per Beschluss den Rückgriff auf die Rücklage einräumen zu lassen.

Deine Fragestellung ist etwas merkwürdig.

Wenn die WEG verliert, dann zahlt auch die WEG, also alle Eigentümer.

Wäre ja noch schöner, wenn der klagende Eigentümer recht hat, gewinnt, dann aber von der WEG, die im Unrecht war, die Rechnung bekommt.

Es gilt in Deutschland der Grundsatz der prozessualen Kostenerstattung. Wer den Prozeß verliert muss dem Gegner alle Kosten erstatten.

Das gilt auch in diesem Falle.

Nicht beantworten läßt sich damit natürlich, ob beim Gegner auch Geld zu holen ist. Wenn ein Miteigentümer so reagiert spricht das eher für eine wirtschaftliche Notlage. Es kann also durchaus lange dauern, bis die WEG ihr Geld wieder sieht. Im schlimmsten Fall überhaupt nicht.