Anwaltbrief kreutzt sich mit getätigter Zahlung - was tun?

Einleitung:

Hallo alle zusammen. Ich habe zwei offene Rechnungen bei einer Zahnarztpraxis (gehabt). Beide etwa in höhe von 230€. Rechnung 1 ging dann vom Zahnarzt aus zum Anwalt, mit dem habe ich mich dann darauf geeinigt im Oktober die hälfte von Rechnung 1 zu bezahlen und die andere hälfte von Rechnung 1 inklusive Anwaltskosten habe ich dann im November bezahlt. Soweit alles gut.

Ich habe aber auch mit dem Anwalt ausgemacht, dass mit der zweiten Rate im November die zweite Rechnung ebenso bezahlt wird. Er weiß, dass mein Gehalt zum 15. eines jeden Monats kommt.

Zum Glück war mein Gehalt diesen Monat bereits zum 09. auf mein Konto eingegangen.

Problem:

Am 09.11. bekam ich aber abgesehen von meinem Gehalt einen NEUEN Anwaltsbrief. Darin war die Forderung von Rechnung 2 inklusive Anwaltsgebühren. Zu Zahlen (festhalten) bis zum 15.11.. Das Schreiben ist vom 07.11.. Ich bin ohne zu zögern auf die Bank gefahren und habe die ursprüngliche zweite Rechnung bei meinem Zahnarzt direkt beglichen. Der Faktor „Anwaltskosten“ ist aber noch offen. Zumindest in Rechnung zwei.

Frage:

Kann ich im schlimmsten Falle behaupten, der Brief wäre erst am 10.11. in meinem Briefkasten gelandet, die Rechnung war aber nachweislich am 09.11. bezahlt? Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?

Kann ich behaupten es wäre kein Brief angekommen? Die Post macht ja auch mal Fehler.

Was wären die Alternativen um die doppelten Anwaltsgebühren zu umgehen? Sind die doppelten Anwaltsgebühren überhaupt legitim? Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsnummern aber es geht um eine Behandlung und um eine Zahnarztpraxis.

Falls ihr noch Infos braucht um mir genauere Antworten geben zu können, stehe ich euch natürlich zur Verfügung.

Ich Danke im Voraus

Anwalt, Anwaltskosten, Rechnungsstellung
Notar stellt Rechnung zu Randthema/Information bzw rechnet doppelt ab. Ist das rechtens?

Folgender Sachverhalt: Exmann und ich sind beim Notar (von meinem Exmann initiert), um meine Haushälfte zum Ende der Zinsbindung auf unsere Tochter umzuschreiben. Der Notar erfragt alle Daten und geht mit uns Gestaltungsmöhlichkeiten durch. Dann taucht eine Frage auf, er ruft seine Sekretärin, die das klären soll, sodass eine Pause entsteht. Kurz zuvor ist mein Vater verstorben, also dachte ich mir, ich kann ihn in der "Pause" mal eben fragen, wie man einen Erbschein bekommt bzw was dafür zu tun ist. Er stellt mir Fragen zum Alter und Eigentum und erläutert mir das Vorgehen beim Nachlasagericht, schreibt dabei fleißig mit. Das Gespräch hat wenige Minuten gedauert, am Ende sagte ich zu ihm, dass sich meine Mutter darum kümmert und mich rein das Vorgehen interessiert, da mein erster Todesfall. Seine Sekretärin kommt wieder und wir machen weiter mit dem ursprünglichen Thema Haus.

Nun bekomme ich 6 Monate später eine Rechnung iHv knapp 300€ für die Beratung zum Erbschein und bin ziemlich sauer. Er hat mir zu keiner Zeit gesagt, dass diese Informationen mich extra Geld kosten und schon garnicht in dieser Höhe. Zumal rechnet er den Termin ja auch noch mit meinem Exmann ab. Ich habe diverse Male vergeblich um Rückruf gebeten, dann dagegen einen Widerspruch geschrieben, keine Reaktion. Grade angerufen und die überaus harsche Sekretärin meinte nur zu mir, dass "er keine Zeit hätte, mit allen möglichen Leuten über Rechnungen zu diskutieren". Ich bin perplex und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ist die Rechnung an mich rechtens? Wenn nicht, was dann? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Danke schonmal für kompetente Antworten

Anwaltskosten, notarkosten, Rechte, Rechtsanwalt
Darf mein Anwalt meinen ganzen Monatslohn verlangen?

Hallo zusammen.

Ich habe vor kurzem eine Anwältin für mehrere Fälle beauftragt.

Diese hat mir nun eine Rechnung zukommen lassen, bei der ich über 14.000€ innerhalb von 1 Woche begleichen soll.

Die über 14.000€ beziehen sich auf alle Klagen, wovon noch keins abgeschlossen ist. Im Gegenteil, wir haben grade erst angefangen. Ich soll also für alles im Voraus bezahlen, die komplette Summe.

Laut dem unterschriebenen Vertrag hat sie auch Recht dazu. Sie hat den Anspruch auf die Vergütung einer Klage sobald sie den ersten Schriftsatz erstellt hat. Ich hab nur nicht erwartet, dass sie das gleich so dreist ausnutzt und die komplette Summe als Rechnung setzt, nur weil sie den Anspruch dazu hat. Ich hatte gedacht, dass ich die Mehrheit der Summe zum Ende einer Klage begleichen muss (so wie ich das von jedem anderen Anwalt auch kenne). Wenn sie mir Zeit geben würde, ist die Summe für mich innerhalb von mind. 12 Monaten einfach zu begleichen.

Jedenfalls kann ich nicht über 14.000 in 7 Tagen bezahlen. Also würde ich es gern in Raten machen. Daraufhin sagte sie mir aber, dass sie das nur bis zu 10 Monate mitmacht und 10% Zinsen dazu haben will.

Das wäre monatlich also mein ganzer Lohn. Ich hätte vielleicht nur noch 50€ für mich von meinem Gehalt übrig. 50€ für den ganzen Monat. Meiner Anwältin scheint das schei* egal zu sein, dass ich dadurch knapp bei Kasse bin.

Ich weiß nichtmal ob das rechtlich in Ordnung ist. Habe aber kein Geld noch einen weiteren Anwalt zu holen, um das zu beurteilen. Also frage ich hier.

Darf meine Anwältin, auch wenn sie Anspruch darauf hat, meinen gesamten monatl. Gehalt beanspruchen?

Anwaltskosten, Ratenzahlung
Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
Anwaltskosten, Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, vergleich, Insolvenzverfahren
Freundin schuldet mir Geld. Kosten Anwalt? Wer muss es bezahlen?

Hallo,

ich habe im April 2022 einer Freundin Geld geliehen, weil ihre EC Karte kaputt war und sie auf eine neue wartete. Zwei Tage später haben wir uns zerstritten und diese besagte Freundin hat mir das heute (Dezember 2022) dieses Geld nicht zurück gezahlt. Ich habe sie oft genug kontaktiert. Entweder sie hat mir gar nicht zurück geschrieben oder sie hat behauptet, sie hat es vergessen. Vor zwei Wochen habe ich ihr per WhatsApp wieder geschrieben und sie hat mir immer noch nicht geantwortet. Ich habe ihr in der letzten Nachricht geschrieben, dass wenn ich bis Januar das Geld nicht habe, ich damit zum Anwalt gehe.

Ich weiß, dass diese Freundin eigentlich genug Geld hat, mir dies zurückzuzahlen, denn sie verdient genügend, ist selbstständig und lebt auf einem sehr hohen Niveau. Vor ein paar Tagen hat sie sogar noch bei Instagram gepostet, dass sie sich den Dyson Lockenstab für 600 € gekauft hat. Ich habe die ganzen Beweise abgefilmt und gespeichert.

Ich habe ihr damals 600 € geliehen und da ihre EC Karte einen längere Zeit kaputt war und die Bank länger gebraucht hat ihr eine neue zu schicken, habe ich ihr auch noch Geld vorgestreckt im Urlaub. Sie sagt ich soll es aufschreiben und sie gibt es mir zurück auch dass es bisher nicht geschehen. Hier wären es ungefähr 350€.

Kann mir jemand sagen, was der Anwalt kostet und wer ist bezahlen muss? Ob ich in Vorkasse gehen muss? Und ob es sich überhaupt lohnt?

ich wäre sehr dankbar!
LG!

Geld, Anwalt, Anwaltskosten, Recht
Gläubiger wünscht keinen Kontakt, schickt Brief ungeöffnet zurück und geht zum Anwalt und macht Verzugsschaden geltend. Wer zahlt die Anwaltskosten?

Zu Beginn, es handelt sich um einen Familienstreit.

Gläubiger hat im August 2016 ein 5järiges Darlehen gewährt. 2018 kam es zu einem Streit und Kontaktabbruch. Im Juni 2021 hat der Schuldner per Brief (leider kein Einschreiben) angefragt ob die Kontodaten noch aktuell seien (vorzeitige Ablösung).

Darauf folgte keine Antwort.

Anfang August kam dann eine Mahnung in der gefordert wurde das Geld auf das Konto der Frau des Gläubigers zu übweisen. Weiterer Kontakt nicht erwünscht.

Der Schuldner hat aber Gründe das Geld nicht auf dieses Konto zu überweisen (Familienproblem) und vermutet sogar dass das Schreiben gar nicht vom Gläubiger stammt. Deshalb wird per Post (Einschreiben) gebeten ein Konto anzugeben dass auf den Gläubiger lautet.

Das Einschreiben kam dann ungeöffnet in einem Briefumschlag als Einschreiben zurück.

2 Wochen später steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die Anwälte fordern das Darlehen auf das Kanzlei-Konto zu überweisen.

Zuzüglich der Anwaltskosten aufgrund von Zahlungsverzug.

Da der Gläubiger dies in Auftrag gegeben und sich legitmiert hat, kann der Schuldner das Darlehen guten Gewissens auf das Kanzeli-Konto überweisen.

Ob es dann auf dem Konto des Gläubigers oder dessen Frau landet ist dann Sache der Kanzlei.

Wie sieht es denn nun aus mit dern Anwaltskosten und dem Gerichtsvollzieher?

Der Schuldner hat versucht Kontakt aufzunehmen um eine Frage zu klären, der Gläubiger hat von seinem Recht Gebrauch gemacht keinen Kontakt mit dem Schuldner zu haben (persönliche Befindlichkeiten) und einen Anwalt eingeschaltet, den er doch aber selbst zahlen muss.

Darüber hinaus hat der Gläubiger den Schuldner in Verzug gebracht.

Er hätte beim Mahnschreiben einen alternativen Kontakt angeben können (Anwalt) oder er hätte das Schreiben direkt an den Anwalt weiterleiten können, dann wäre die Sache schon lange erledigt.

Wie ist da die Rechtslage?

Anwaltskosten, Recht
Betrug per Überweisung /mobile.de kann ich mein Geld zurückholen?

Hallo, 

Ich wurde Opfer vom Betrug am 8.4.21 habe ich eine Anzahlung für ein Wohnmobil gemacht zu :

Forgacs Parti - LF Handel & Transport GmbH 

IBAN DE53100110012625060099

Die Fima LF Handel & Transport GmbH existiert. Der Betrüger hat mir eine Falsche Rechnung geschickt und am 8.4 habe ich ihn 6000 überwiesen 

Die Firma LF Handel & Transport GmbH wurde vor 1 Woche von Hacker attackiert

Sein Konto von Mobile mit gute Bewertung hatte die Nummer von Zentrale keine ist dran gegangen dann habe ich das Mobilnummer per whatsapp geschrieben

Am 9.4 habe ich gemerkt dass es Betrug war dann habe ich meine Bank angerufen und das Geld war schon Weg zu Bank N26 

Diese Bank N26 ist unmöglich zu kontaktieren danach bin zur Polizei gegangen 

Auf die Rechnung sollte ich eine Anzahlung von 5000 überweisen und habe mich vertippt und 6000 überwiesen. 

Kann ich etwas machen ? außer warten auf die Polizei Ermittlungen ?

Der Name und Bankkonto stimmen nicht überein 

Haftet nicht mehr die Banken ?  Als Geschäftkunde von der Postbank bin enttäusch

Kein Ausgleich , keine Warnung..

Habe Chance um mein Geld zurück zu bekommen? 

Leute die Email vom Händler überprüfen, Zentrale anrufen vor Bezahlung, und mit richtiger Ansprechpartner reden. Fahrzeugschein/Brief per PDF oder Kopie fordern und ein Video vom Fahrzeug als Rat

Grüße,

WH

Überweisung, Geld, Anwalt, Anwaltskosten, Bank, betrug, Internet, Polizei, Rechte, Rückzahlung, Betrugsfall, Betrugsmasche, Fahrzeug, Kauf
Schuldenbereinigungsplan Anwalt?

Hallo Community,

ich habe vor 2 Jahren einen Schuldenbereinigungsplan durch einen privaten Anwalt erstellen lassen und habe meinem Anwalt damals den vollen Betrag bezahlt auf den wir uns geeinigt hatten ( ca. 3.000€ ).

Ich zahle seit 2 jahren regelmäßig meine 400 € monatlich an meine 3 Gläubiger darunter ist ein Gläubiger die DSL-Bank. Die DSL-Bank hat als Aftraggeber für Inkassoverfahren bis jeher die Proceed collections beauftragt und ich zahle die verinbarten raten an die Proceed collections. Nun habe ich Post von der Intrum & DSL-Bank bekommen dass die DSL Bank einen neuen Inkassodienstleister hat nämlich die Intrum. Nach Absprache mit beiden Inkassounternehmen ( Proceed collections & Intrum ) ist das auch richtig so.

Jetzt habe ich nur das Problem dass die Intrum den Urpsungsbetrag den ich vor der Schulderegulierung hatte ( ca. 30.000 € ) haben möchte obwohl ich immer und regelmäßig meine raten bei der Proceed collections bezahlt habe.

Da die Intrum ziemlich aggressiv vorgeht und mir mir etlichen sachen droht musste ich wieder meinen Anwalt einschalten um diese Angelegenheit zu klären. Meine Frage ist jetzt, ist es berechtigt wenn der Anwalt mir bzgl. dessen eine Rechnung stellt ? Oder muss er diese Dienstleistung ohne Anspruch auf Geld erledigen weil es um eine " Alte bekannte " Angelegenheit geht. Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden, und bräuchte dringend Hilfe.

Nice to Know: Ich habe der Intrum die damals beim Schuldenbereinigungsplan geeinigte rate mit dem Hinweis auf dem Verwendungszweck " Unter Vorbehalt " überwiesen obwohl sie aktuell die Volle Summe fordern. Also es dient lediglich meiner Absicherung damit niemand von denen behaupten kann ich hätte nichts mehr gezahlt.

MfG,

Ich

Anwaltskosten
Was kann ich tun, wenn das Amt meinen Antrag nicht bearbeitet?

Hallo,

ich bin am 16.12.2016 von meiner Zeitarbeitsfirma gekündigt worden. Weil ich dort nur ca. 920 Euro im Monat Netto hatte, bekomme ich kein ALG1 sondern muss Hartz4 beantragen. Ich habe alle Unterlagen, zeitlich und korrekt eingereicht.Am 1.03.2017 ist meine Freundin zu mir gezogen.Das Amt hat sich nach meinem Termin am 16.12.2016 nicht mehr gemeldet.Ich habe dort sehr oft angerufen.Niemand geht dran (Bei mehreren Sachbearbeitern).Also bin ich persönlich hin und wurde kurzer Hand rausgeschmissen.Mir wurde gesagt ich müsse erst ein Termin vereinbaren.Habe ich versucht, mein Sachbearbeiter bei dem ich einen Termin machen muss,geht nicht ans Telefon.Als ich erneut dort vorstellig war wurde mir gesagt das mein Sachbearbeiter krank sei.Nun wurden mir in diesen 4 Monaten nur 2 Monatsmieten überwiesen und sonst nichts.Ich zahle sehr große Dispozinsen, um nicht weiter in den Dispo zu rutschen, habe ich mir Geld von verwandten geliehen.Nun ist das Geld auch weg, und nochmal bei Verwandten um Geld betteln will ich nicht.Seit 4 Monaten warte ich nun auf das Geld.Es kümmert sich einfach keiner um meine Sachen.Am Montag den 03.04.2017 war ich erneut beim Amt und wurde "laut".Jetzt hieß es, es wird sich schnellst möglich darum gekümmert.Das Geld sollte spätestens (nächste Woche Montag, von letzter Woche an...also Gestern auf meinem Konto sein).Heute ging ich zur Bank und sehe, immer noch nichts überwiesen.Heute kam der Brief ich sollte bitte alles von meiner Freundin (Kaufvertrag des Autos, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, PKW Unterlagen, KFZ-Brief,Steuerbescheid, Versicherungsnachweis und und und, einreichen. Ich bin mit meiner Freundin noch nicht sehr lange zusammen, wir sind vor 1 Monat zusammen gezogen weil ich einfach trotz arbeiten,schwierig über den Monat kam. Nun sind meine Fragen: -Darf das Amt das überhaupt ? Meine Freundin hat doch keine Fürsorgepflicht für mich. Im Internet steht nach einem Jahr. -Kann ich zu einem Anwalt gehen, wegen den nicht gezahlten Leistungen ? -Wie soll ich den Anwalt bezahlen ? Ich habe kein Geld auf dem Konto, nichts bares Daheim.Bekomme ich einen Zuschuss vom Staat, für den Anwalt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin nämlich an dem größten Tiefpunkt meines Lebens angekommen und weiß nicht weiter.Ich fange schon an Depressiv zu werden, habe Schlafstörung,Alpträume,Schweißausbrüche weil ich nicht weiß wie ich dies und jenes bezahlen soll.

Und an alle die jetzt meinen "Ahhh wieder ein Arbeitsloser, der Geld will" . Ich habe mich in dieser Zeit stets bemüht einen neuen Job zufinden.Ich hab mein Abitur auf einer Abendschule nachgeholt und eine abgeschlossene Berufsausbildung.Ich bin nicht freiwillig in dieser Lage und hatte auch nicht vor dies zu bleiben. Es ist ein absoluter Alptraum vom Staat zu leben. Obwohl man sein leben lang Steuern zahlt, wird man so verarscht vom guten Staat.

Gruß Michael Hanke

Antrag, Anwaltskosten, Behörden, Hartz4
Werden Kosten für die Verfolgung von Erbansprüche vom Erbe abgezogen?

Guten Tag, habe da eine Frage, aber erst einmal möchte ich die Situation beschreiben. Ich als Sohn, bin von meinem verstorbenen Vater als Alleinerbe bedacht worden. Habe noch eine Schwester, der laut Gesetz ein Pflichtteil zusteht. Alles soweit gut, habe aber noch von meinem Vater erfahren, das er von seinem Bruder( Mein Onkel) noch eine hohe Summe zurückbekommt, die er Ihm vor einigen Jahren geliehen hatte. Habe in den Unterlagen eine Art Schuldschein, mit Datum und Unterschrift gefunden, wo sein Bruder sich verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen. Da ich als Erbe verpflichtet bin für die Feststellung eines ungewissen und für die Verfolgung eines unsicheren Rechts zu sorgen, habe ich durch einen Rechtsanwalt Meinen Onkel angeschrieben, da ich Ihn telefonisch nicht erreichen konnte und er nicht auf Briefe geantwortet hat. Mein Onkel bestreitet es, das er noch Geld zahlen muss. Die Sache ist vor Gericht gelandet, und Mein Onkel wurde zur Zahlung der Summe verurteilt. Bevor das Urtei rechtkräftig wurde, hat Mein Onkel Privat Insolvenz angemeldet. Das hat bedeutet, Kein Geld bekommen, sondern nur Kosten. Nun Meine Frage: Werden die Kosten für Anwalt und Gericht durch die Verfolgung der Erbansprüche vom Erbe( Nachlass) abgezogen ? Meine Schwester sagt Nein, ich als Erbe muss die Kosten selber tragen, da ich Alleinerbe bin. Sie hat sich jetzt einen Anwalt genommen, um Ihre Forderung durch zu setzen. Was ist jetzt richtig ? Immerhin waren die Anwalts und Gerichtskosten über 15000,- Euro

Danke für gute Antworten auf Meine Frage

Anwaltskosten, Erbe, Pflichtteil
Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

anspruch, Anwaltskosten, Recht, Zahlung
Vermietung: Schadensregulierung & Anwaltskosten

Im Streit um die Schadensregulierung (Wohnungsauszug) einer vom Mieter beschädigten Tür und Zarge hat dieser nun einen Anwalt eingeschaltet. Der Mieter möchte seine Mietkaution zurück. Er ist der Meinung, seine Versicherung hätte mit der Zahlung von 300€ (Zeitwert) meine Ansprüche als Vermieter abgedeckt.

Der Kostenvoranschlag des von seitens des Mieters bestellten Schreiners für die Reparatur belief sich jedoch auf ca. 1600€. Neue Tür inkl. Zarge wäre noch teurer gewesen, da die Tür ein Sonderformat hat und auch das Mauerwerk bei Zargenaustausch beschädigt worden wäre. Deshalb meine Entscheidung, im nachhinein vielleicht die verkehrte, die Reparatur selbst durchzuführen.

Die Kosten der von mir durchgeführten Reparatur für Zeit und Material von ca. 1000€ habe ich mit der einbehaltenen Kaution und der gezahlten Versicherungssumme verrechnet.

Zwei Fragen:

  1. Ist mit der gezahlten Versicherungssumme von 300€ der Schaden für den Mieter bereits abgedeckt? Denn nur mit dieser Zahlung erhalte ich keine funktionsfähige Tür! Kann ich nicht zusätzlich die Mietkaution verrechnen, um den Schaden einigermaßen auszugleichen? Wie sieht die Rechtslage aus?

  2. Muss ich akzeptieren, dass ein vom Mieter eingeschalteter Anwalt mir beim 1. Schreiben seine Gebühren von ca. 150€ in Rechnung stellt? Muss ein Anwalt nicht vom Auftraggeber bezahlt werden?

Anwaltskosten, Mietrecht, Schadensersatz, vermieter
Wer trägt meine Anwaltskosten bei gewonnenem Verfahren, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die mich brennend interessiert und ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

Zur Sache: Vor zwei Jahren wurde ich auf offener Straße verprügelt und bestohlen ("schwerer Raub"). Ca. drei Monate später hat man die Täter aufgrund meines Handys finden und festnehmen können. Bevor es zur Gerichtsverhandlung kam, habe ich einen Anwalt aufgesucht, um Schmerzensgeld von den Täten einzufordern. Dem Anwalt habe ich mitgeteilt, dass ich finanziell nicht in der Lage bin ihn zu bezahlen und habe das Thema Prozesskostenhilfe angesprochen und nach weiteren Optionen gesucht. Der Anwalt war sich über den Ausgang des Verfahrens wohl sehr sicher, so dass nicht weiter auf die Kosten eingegangen wurde, auch wenn ich das Thema mehrmals angesprochen habe, dass ich nicht will, dass Kosten auf mich zukommen. Es kam etwas später zu dem Verfahren, bei dem die Angeklagten verurteilt wurde. Direkt im Anschluss wurde im Adhäsionsverfahren folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Angeklaten zahlen mir 400 Euro als materielle Entschädigung,

  2. Die Angeklagten zahlen mir 6000 Euro Schmerzensgeld,

  3. Anerkennung eines Feststellungsantrag für die Erstattung der Kosten von Folgeschäden,

  4. "Die Angeklagten tragen die Kosten des Adhäsionsverfahrens als Gesamtschuldner, wobei dem Vertreter des Verletzten (also mein Anwalt) die Verfahrens- und Terminsgebühren zu ersetzen sind."

Vor Gericht waren die Angeklagten auch guter Dinge die Schuld auf einen Schlag zu begleichen, doch vor ca. einem halben Jahr stellte sich heraus, dass bei beiden Angeklagten kein Cent zu holen ist (auch eine Zwangsvollstreckung hat nichts erbracht). Und als das nicht ärgerlich genug für mich wäre hat sich jetzt mein Anwalt bei mir gemeldet und möchte einen Ausgleich der Anwaltskosten in Höhe von 2500 Euro von mir.

Jetzt meine eigentliche Frage: Ist das das richtige Vorgehen? Darf mein Anwalt jetzt die Kosten bei mir einfordern?

Ich habe ja immerhin mündlich bei der Aufsuche des Anwalts meine Situation geschildert (ich war zu der Zeit Student und hätte die Kosten nicht tragen können), auf die von mir angesprochene Prozesskostenhilfe wurde nicht eingegangen. Zusätzlich steht unter 4. des Vergleichs, dass die Angeklagten die Kosten erstatten müssen, und nicht ich.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?

Vielen Dank und Liebe Grüße.

Anwalt, Anwaltskosten

Meistgelesene Fragen zum Thema Anwaltskosten