Räumungsklage vom Vermieter: Habe ich Anspruch auf einen Beratungsschein?

4 Antworten

Das kommt in erster Linie auf deine Einkommensverhältnisse an, zu denen Du nichts schreibst.

Bist Du Grundsicherungsempfänger oder beziehst Leistungen nach ALG2 besteht i.d.R. die Möglichkeit beim Amtsgericht einen entsprechenden Beratungsschein, auf Antrag, zu erhalten.

In der Annahme, dass du ALG II empfängst, hast du immer die Möglichkeit zum Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsschein per Antrag zu erhalten. 

Mit der Räumungsklage hat das nichts zu tun, sondern ...

(aus Google in 1/2 Sekunde) 

Die Beratungshilfe (auch Rechtsberatungshilfe) ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.

Sicher beziehst Du ALGII oder Grundsicherung. In diesem Fall sreht Dir ein Rechtsbestand tz.