Anwaltskosten bei Grundsicherung bei Erwirbsminderungsrente?

3 Antworten

In einigen Städten bekommt man zunächst keinen Beratungshilfeschein vom AG, sondern dort gibt es öffentliche, kostenlose Rechtsberatungsstellen, wo man sich dann in die Warteschlange stellen darf. Googel einfach Deine Stadt und Beratungshilfe. Eigenanteil ist in beiden Fällen 10,-€.

Guten Morgen !

Du mußt dich an dein für dich zuständiges Amtsgericht wenden und einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit kannst du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen. Dieser beantragt dann für dich eine Prozeßkostenhilfe bei Aussicht auf Erfolg.

Viel Erfolg

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Leider schreibst Du nicht, worum genau es geht. Das wäre hilfreich.

Zum Prozedere: Wie man Dir hier schon schreibt, kannst Du für eine Erstberatung einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten (dazu gleich mehr).

Wenn es dann zum Prozess kommt (denke daran, Anwälte le leben von ihrem Honorar, und je mehr Prozesse sie führen, desto besser für ihren finanziellen Lebensunterhalt), wird der Anwalt wohl eher an den Gegner schreiben und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen. Kommt der Gegner nicht nach, erfolgt die Klage. Das Prozessrisiko trägst erstmal Du. Gewinnst Du im Prozess, muss der Gegner Deine und die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten zahlen. Verlierst Du, zahlst Du beides. Gewinnst Du, der Gegner hat aber keine Kohle = ist zahlungsunfähig, zahlst Du - obwohl gewonnen - Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten.

Im Internet findest Du Gerichtskostenrechner und Anwaltskostenrechner. Google mal mit beidem und gib jeweils den Betrag ein, um den es geht.

Bezüglich der Anwaltskosten (um die geht es, wenn es nicht zum Gerichtsprozess kommt) gibt es dann immer noch irgendwelche Zusatzkosten, die den Anwälten einfallen können, was das ganze dann teurer macht.

Naja, schau hier mal rein:

Prozesskostenrechner 2018 - berechnen Sie Ihr Kostenrisiko
https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php

Vor Gericht bedeutet Recht haben auch nicht unbedingt Recht kriegen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wie versiert Dein Anwalt ist und wie (möglicherweise schlitzohrig) der Gegenanwalt. Auch auf die Fähigkeiten der Richter (wenn es um Entscheidung nach Aktenlage geht) kann man sich nicht unbedingt verlassen.

Zum einen kannst Du Dich also per Beratungsschein von einem Anwalt beraten lassen (die oftmals eigene Interessen verfolgen) - möglicherweise gibt es bei Dir vor Ort aber auch eine Beratung für finanziell Arme so wie eie ÖRA in Hamburg (dazu gleich mehr).

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Nun zum Beratungsschein:

Hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Mit dem kannst Du einen Fachanwalt (in Deinem Fall wohl für Zivilrecht) aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter / Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein: http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

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Gut zu wissen: Rechtspfleger beim Gericht dürfen die Erteilung eines Beratungsscheins nicht mündlich ablehnen, z.B. mit Hinweis auf Beratung beim Jobcenter (oder einer anderen Behörde, gegen die es geht).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer sehr wichtigen Entscheidung klargestellt, wenn ein Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz, also ein Beratungsschein, abgelehnt wird, muss hierüber förmlich entschieden werden, um dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu genügen. Das bedeutet, es darf kein „Wegschicken“ durch mündlichen Hinweise durch den Rechtspfleger zu laufen, sondern es hat eine schriftlich begründete Ablehnung zu erfolgen. Zudem sei eine Verweisung auf eine Beratungsstelle der Behörde, gegen die Widerspruch eingelegt werden soll, unzumutbar, so das BVerfG - Az.: 1 BvR 1849/11). - Mehr dazu hier:

Ablehnung eines Beratungshilfeantrags erfordert förmliche Entscheidunghttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-038.html