Gegnerischen Anwalt bezahlen trotz Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich habe eine Anwaltsrechnung bekommen in dem Streitfall, wo ich unterlag. Ich war Kläger. Nun fordert der Anwalt der gegnerischen Seite Geld von mir ein. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung, war ich jedoch arbeitslos. Muss ich die Kosten trotzdem tragen? Habe gelesen, dass man die gegnerischen Kosten im Falle der Arbeitslosigkeit nicht trägt. Zum Zeitpunkt des Urteils war ich bereits im Beschäftigungsverhältnis. Welcher Zeitpunkt spielt dort eine Rolle?
Danke!
2 Antworten
Zum Zeitpunkt der Klageerhebung, war ich jedoch arbeitslos. Muss ich die Kosten trotzdem tragen?
Musst - das ist das Risiko der Klägerpartei - gilt selbst dann, wenn Du selbst Anspruch auf Prozesskostenhilfe gehabt haben solltest.
Es werden nur die Kosten Deiner Rechtsvertretung + Deine Gerichtskosten übernommen.
Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Urteil und dem normalen Menschenverstand. Was sollte die Zahlungspflicht mit deiner Arbeitslosigkeit zu tun haben?
Wie kommst du drauf? Selbst wenn du Prozesskostenhilfe beantragt haben solltest (davon hast du bislang nichts geschrieben), berührt das nicht deine Zahlungspflicht gegenüber dem Prozesssieger (§ 123 ZPO).
Aus welcher Norm ergibt sich das?