Gegnerischen Anwalt bezahlen trotz Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Zum Zeitpunkt der Klageerhebung, war ich jedoch arbeitslos. Muss ich die Kosten trotzdem tragen?

Musst - das ist das Risiko der Klägerpartei - gilt selbst dann, wenn Du selbst Anspruch auf Prozesskostenhilfe gehabt haben solltest.

Luckynslevin 
Fragesteller
 07.08.2021, 13:28

Aus welcher Norm ergibt sich das?

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wilees  07.08.2021, 14:01
@Luckynslevin

Es werden nur die Kosten Deiner Rechtsvertretung + Deine Gerichtskosten übernommen.

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UndertakerOWL  07.08.2021, 14:12
@Luckynslevin

Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Urteil und dem normalen Menschenverstand. Was sollte die Zahlungspflicht mit deiner Arbeitslosigkeit zu tun haben?

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Wie kommst du drauf? Selbst wenn du Prozesskostenhilfe beantragt haben solltest (davon hast du bislang nichts geschrieben), berührt das nicht deine Zahlungspflicht gegenüber dem Prozesssieger (§ 123 ZPO).

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