Mitarbeiterin wiederholt wegen der gleichen Sache als Zeugin geladen
Hallo,
Ich habe folgendes Problem und bin ein wenig ratlos.
Unsere Mitarbeiterin teilte mir heute mit, dass sie zum wiederholten mal als Zeugin bei Gericht aussagen muss. Da dieses Verfahren wohl in die nächste Instanz geht.
An sich überhaupt kein Problem, nur fällt der Termin genau in den Zeitraum in dem 2 Mitarbeiter schon Urlaub haben. Wir sind ein kleines Unternehmen mit nur 4 Vollzeit Angestellten ( incl. Geschaftsführer) und 2 Mini-Jobblern .
Wenn jetzt in dem Zeitraum ein Mitarbeiter , auch nur für einen Tag, wegfällt, hat dies unter Umständen erhebliche Finanzielle Folgen.
Telefonisch teilte unsere Mitarbeiterin dieses bei Gericht mit, mit der bitte um Verlegung, wurde ohne weitere Rückfragen, verneint.
Können wir als Arbeitgeber die Verlegung irgendwie beantragen ?
Vielen Dank für jeden Hinweis
7 Antworten
Das Gericht wird Ihnen vermutlich salopp antworten, wenn besagte Mitarbeiterin während des Urlaubs der 2 Kollegen krank würde, müsste das Unternehmen das auch verkraften.
"Wenn jetzt in dem Zeitraum ein Mitarbeiter , auch nur für einen Tag, wegfällt, hat dies unter Umständen erhebliche Finanzielle Folgen."
Daher ist die Planung 2 Personen gleichzeitig Urlaub zu geben falsch. Das ist ein Planfehler des Betriebes, denn es kann jederzeit jemand Krank werden und so ein Gerichtstag ist ja nur ein Tag. Selbst bei uns im großem Betrieb gild, auf 7 Mitarbeiter kann eine Person Urlaub nehmen, um die zusätzlichen Kranken noch abfangen zu können. Also 2 von 4 den gleichzeitigen Urlaub zu genehmigen ist schon fahrlässig.
Hier währe tatsächlich die Überlegung mit den Leuten die Urlaub haben zu reden, ob einer freiwillig verzichtet und verschiebt.
Der letzte Weg währe, einem den Urlaub zu entziehen, ja das geht, wenn der Betrieb in Schwierigkeiten ist und ohne diesen Mitarbeiter drauf gehen würde. Es währen ihm aber sämtliche Urlaubsauslagen zu erstatten, d.h. wenn er weggefahren/geflogen ist, sämtliche Reisekosten und ggf auch die für die angehängte Familie, ergo ebenfalls eine Finanzielle Belastung für den Betrieb die gut überlegt werden muß.
Und für die Zukunft: Wenn 2 Personen gleichzeitig Urlaub haben wollen, muß der Chef das Kreutz haben einem der beiden den Urlaub nicht zu gewähren, wenn keiner von beiden mit sich reden lässt und freiwillig seinen Urlaubsantrag zurück zieht.
Mir ist die Art oder die Branche des Geschäfts nicht bekannt, deshalb kann ich die tatsächliche Abhängigkeit von 1 Mitarbeiterin und der "unverzichtbaren" Tätigkeit nicht konkret bewerten, sondern nur abschätzen und Lösungswege skizzieren.
Basis ist dabei, dass der Ausfall ja nicht den gesamten Tag, sondern nur stundenweise - die Dauer der Aussage und der erforderlichen Anwesenheit - erfolgen wird.
Stundenweise Hilfskräfte als Aushilfen anfordern (z.B. über Jobcenter)
Öffnungszeiten kürzen
Lieferungen verschieben
Urlaubende Mitarbeiter aus dem Urlaub holen (ist zulässig bei Kostenübernahme)
Nur Arbeiten erledigen, für welche die Mitarbeiterin entbehrlich ist.
Zusatzfrage:
Würde die Mitarbeiterin anstatt vor Gericht zu sein daheim krank im Bettliegen, bei wem würdest du eine Verschiebung der Krankheit beantragen?
Nutze diese Situation jetzt, deine Personalpolitik auf die Geschäftserfordernisse und -abläufe anzupassen oder ggfs die Personalstärke zu erhöhen.
Beantragen kann das in der Regel nur ein Anwalt der Klage oder der Verteidigung...
aber eine Zeugenaussage ist terminiert, sowas dauert einen Vormittag oder nen Nachmittag oder 2...3 Std
Ob das jetzt Krankheit ist oder andere Ausfallzeiten, sie sollten vielleicht mal nachdenken, Personal zu ändern..
Ich weiß jetzt nicht was bzw wo sie tätig sind, ich hatte mit Schülern damals im Einzelhandel gut planen können bzw mit Azubis oder Praktikanten...
Soweit ich weiß, wird nur ein Attest akzeptiert, anrufen kann ja praktisch jeder, wie soll das Gericht die Echtheit da kontrollieren?
Zb krankheitsattest per Fax zum Sekretariat des Richters
Nein, das ist nicht möglich.
Außerdem: Eine Verhandlung wird nicht nur zwischen EINEM Richter und EINEM Zeugen geführt.
Da sind dann auch noch die beisitzenden Richter. Da sind dann auch noch die Prozeßvertreter. Da sind noch die Parteien. Da sind noch ANDERE Zeugen die zu vernehmen sind.
Wenn das Gericht auf jeden davon mit Umterminierungswünschen eingehen würde, wären wir zurück in Zeiten Goethes. Der hat in seiner Zeit beim Reichskammergericht die Akten von Prozessen gefunden, die seit 80 bis 100 Jahren anhängig waren ohne jemals zum Abschluß gekommen zu sein.