Kleinanzeigen-Betrug?: Käufer unterstellt mir Betrug, nachdem er Ware vor Ort begutachtet und Bar bezahlt hat. Was kann ich tun?

Liebe Leute,

folgendes Anliegen beschäftigt mich: Ich habe Scheinwerfer für ein Auto verkauft. Das Inserat war mehrere Monate auf EBay Kleinanzeigen für 2000€ inseriert. Ein Scheinwerfer hatte eine kleine Macke -sonst war alles in einem super Zustand und wurden auch von der Herstellerwerkstatt selbst ausgebaut.

Nun rief mich ein Interessent an und wollte die Scheinwerfer haben. Er fragte nach einem Preis bei dem er nicht nein sagen könnte und ich bin ihm, aufgrund der Tatsache, dass die bei mir eh nur rumfliegen nochmal 500€ entgegengekommen. Gesagt getan kam ein alter Herr (ca. 75 Jahre) am Tag der Abholung, hat die Scheinwerfer detailliert inspiziert, für gut befunden und für die besagten 1500€ mitgenommen (wollte noch handeln - habe ich aber verneint).

1 Tag später schrieb der gute Herr mir direkte über Kleinanzeigen: Ich hätte ihn betrogen, es würde ein Modul fehlen und das hätte ich ihm nicht gesagt. Er gibt mir wenige Stunden Zeit um die Scheinwerfer zurückzunehmen, Ihm das Geld zurückzugeben sonst würde er mich direkt anzeigen. Nach einigem hin und her und einem Verneinen meinerseits, da er genau die Ware, die er sich angeschaut und auch zu dem Zeitpunkt tadellos funktionierte, bekommen hat schrieb er mir heute, dass nun eine Anzeige unterwegs wäre.

Gilt hier nicht der Privatverkauf nach Inspektion und Barzahlung als Barriere für jede Rücknahme etc? Ist eine Anzeige in diesem Kontext überhaupt realistisch?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

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Für diesen Kauf gilt : gekauft wie gesehen.

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Deine Eltern der Familienkasse den Ausbildungs-abbruch unmittelbar mitgeteilt haben.

Soweit Du noch beim AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und Dich auch nachweislich !! intensiv um einen Ausbildungsplatz bemühst, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Dich.

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Kann so eine freiwillige Kündigung irgendwelche negativen Auswirkungen auf die Sozialhilfe haben?

Nachdem er bereits Bezieher von Altersrente ist, hat eine solch "freiwillige" - eher gesundheitsbedingte Kündigung keinen Einfluss auf zukünftigen Bedarf nach SGB XII.

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https://de.bergfuerst.com/ratgeber/rentenpunkte

ansonsten - vereinbare einen Termin bei einem Rentenberater in Deiner Kommune.

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In der Annonce stand nichts von "keine Garantie keine Rücknahme"

Ergo wurde nach meiner Auffassung die Sachmämgelhaftung nicht ( rechtssicher ) ausgeschlossen.

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Muss man tatsächlich auch vor Gericht ?

Das kommt auf die Gesamtumstände der Tat an - und es ist auch nicht gänzlich auszuschließen, dass ein Richter einen Jugendarrest verhängt.

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möchte ...... wissen ob mein neuer arbeitsgeber sehen kann was für einen samstags job ich in der vergangenheit gemacht habe.

Wenn Du es ihm nicht selbst mitteilst, kann er es auch nicht herausfingen.

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Relativ einfach - ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet einem Mieter eine "Vermieterbescheinigung" ( was auch immer damit gemeint sein soll ) auszustellen.

Dem JC müssen zum Nachweis laufender Mietzahlungen die Kontoauszüge der Kunden genügen.

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Schmunzel - "ein" Gläubiger kann seine Forderung via Mahnbescheid gerichtlich titulieren und folgen über einen Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Der kann dann bei Dir zuhause auftauchen und soweit möglich Sachgegenstände pfänden, oder eine Gehalts- bzw. Kontopfändung veranlassen.

Nächste Stufe wäre eine Vermögensauskunft ( auch als Offenbarundseid bekannt ) und dann wartet der GV bzw. der Gläubiger ..... und kann versuchen seine Forderung binnen 30! Jahren beizutreiben - jeder Beitreibungsversuch generiert für den Schuldner neue / zusätzliche Kosten.

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Ein Minijob ( auch als "Nebenjob" ) ist regelmäßig für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, weil der AG pauschal eine 2%ige Lohnsteuer abführt.

Hinsichtlich Deines Praktikums - soweit Du in 2023 nur dieses 6-monatige Praktikum ausübst, kannst Du via Einkommensteuer ab Anfang 2024 die komplette einbehaltene Lohnsteuer zurückerstattet bekommen, da Dein Einkommen daraus unterhalb von 10908 Euro - sprich unterhalb des Existenzminimums liegt.

Desweiteren musst Du natürlich während der Dauer des Praktikums, soweit Du bereits älter als 25 bist, auch keine studentische Krankenversicherung weiterzahlen.

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Ab August wird meine Tochter eingewöhnt und meine Sachbearbeiterin ist der Meinung ich MUSS ab September wieder arbeiten.

Dann soll sie Dir eine entsprechende schriftliche Rechtsbelehrung mit den dazugehörenden Paragraphen des SGB II zusenden.

Ansonsten würde ich mit dieser Dame darüber nicht diskutieren.

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Jetzt will ich wissen was auf mich zukommen wird ob diese Taten in meinen führungszeugnis stehen wird?

Das nicht - aber als uneinsichtiger Mehrfachtäter dürften jetzt neben Ladenverbot eine Anzahl X an Sozialstunden zu erwarten sein.

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1. muss man zwingend das Geld am buchungstag auf den Konto haben?

Ja - musst Du.

2. wird der Betrag dann auch am tatsächlichen wertstellungstag gebucht (ohne Feiertag und Wochenende?)

Ja.

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Der Zoll wird diesbezüglich neben der Einfuhrumsatzsteuer ( 19% auf den Warenwert + Versandkosten ) Zollgebühren verlangen.

Sollte es sich beim Kauf um irgendwelche Fake-Produkte handeln, werden sie regelmäßig vom Zoll eingezogen und auf Kosten des Empfängers vernichtet. Hinzu können Schadenersatzforderungen des Markenherstellers kommen.

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Stellt sich die Frage ( auch wenn Du im Recht bist ) um welche Summen geht es dabei, denn bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht musst Du in der ersten Instanz die Kosten ( Anwalt + Gerichtskosten ) immer aus eigener Tasche bezahlen.

Was Dir u.U. bleibt ist in Eigenregie einen Mahnbescheid veranlassen, wenn Du Deine Forderung konkret beziffern kannst:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

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In diesem Zusammenhang sollte ein Sonderkündigungsrecht greifen. Denn für Dich wären ja auch zusätzliche Fahrkosten zu erbringen.

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Selbst das Entnehmen von Pfandflaschen aus Euren hofeigenen Mülleimern dürfte als Containern gewertet werden - und das ist in Deutschland nach wie vor illegal und steht auf Anzeige hin unter Strafe.

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Da Du Deinem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Deine Arbeitskraft anbietest, muss Dich dieser auch entsprechend entlohnen und zwar in Höhe der durchschnittlich geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden der zurückliegenden 13 ?? Wochen..

Du hast auch die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage anzustrengen - ob dies für Dich Sinn macht musst Du entscheiden.

Eine solche kannst Du auch ohne anwaltliche Hilfe einreichen - die Rechtspflege hilft Dir bei der Formulierung :

https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf

allerdings ist es ganz wichtig, dass Du Dich sofort ( fristenwahrend ) arbeitssuchend meldest.

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dieser Vorschlag kam vom Notar, da 2/3 von meinem Mann und 1/3 von mir an den Mitteln für den Kauf des Hauses kommen.

Sorry - aber diese notarielle "Beratung" ist rechtlich in meinen Augen sehr fragwürdig - und ich würde dieser Vereinbarung keinesfalls zustimmen. In meinen Augen eine komplett einseitige Beratung - zu Deinen Ungunsten. Ich würde mich eigenständig juristisch beraten lassen.

Hinzu kommt ja vermutlich noch, dass Du im Hinblick auf die Finanzierung auch einen Kreditvertrag mit unterzeichnen wirst.

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