Zahlen würde ich für den Moment auf keinen Fall. Wenn du keine Ware erhalten hast, musst du auch nichts zahlen. Der Händler muss belegen, dass er eine Leistung erbracht hat und du die Ware erhalten hast. Das läuft über den Barcode auf deinem Paket, der bei der Annahme vom Boten gescannt wird. Damit belegt er eindeutig, wann er das Paket abgeliefert hat.

Wenn unklar ist, wo sich das Paket befindet, muss ein Nachforschungsauftrag beim Logistikunternehmen gestellt werden. Dazu würde ich den Händler auffordern, schließlich ist er ja in der Beweispflicht. Dabei wird dann geprüft, wann das Paket wo in der Lieferkette war und wo es demzufolge vielleicht verloren gegangen sein könnte. Zugeben will es niemand, aber Pakete können auch mal verschwinden: Vom Transportband gefallen, vom Laster geklaut, ohne Info an dich an den Nachbarn geliefert, etc.

Ob der Händler oder der Logistiker das Problem verursacht haben, ist dann zunächst deren Problem. Du bist erst zur Zahlung verpflichtet, wenn du das Paket bekommen hast. Bis dahin würde ich eventuell mal in der Nachbarschaft rumfragen, ob vielleicht irgendwo ein Paket für dich angenommen wurde. Aber auch dazu bist du streng genommen nicht verpflichtet.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.