Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?
Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.
Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.
Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.
Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.
Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter.
Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt?
Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤
5 Antworten
einen Augen wirfst Du zwei Probleme, oder fragen in einen Topf.
Das eine ist ein möglicher Scheidungsfall udn die Frage, wie der Zugewinnausgleich ausgehen könnte udn das andere ist der Hauskauf, der nötige Kredit und das eigebrachte Eigenkapital.
Daneben fehlen für eine wirklich Beurteilung noch der Kaufpreis des Traumhauses, und damit der nötige Kredit.
- Deine 170.000,- Anfangsvermögen bleiben als Basis für eine Berechnung des Zugewinns immer Dein Anfangsvermögen. Wie hoch war denn sein Anfangsvermögen. Dazu gehört auch sein Anteil an einer immobilie, wenn der davor schon da war.
- Würde mal der Zugewinn wegen einer Scheidung berechnet werden, wrde auch von diesem Immobilieanteil der Zuwachs berücksichtigt wwerden.
- Wenn Ihr so genau auf diese Dinge achten wollte, solltet ihr den gleichen Barbetrag als Eigenkapital einbringen.
- Ihr müsst Auch sehen, dass ihr natürlich bei einem Notfall für den gemeinsamen Kredit mit Eurem jeweiligen Gesamtvermögen haftet. Also Extrem fall ihr nehmt gemeinsam 400.000,- Kredit für das Haus auf, er verspielt sein Vermögen in der Spielbank udn die Bankstellt den Kredit fällig, dann werden ggf. Deine 250.000,- in Anspruch genommen. Das damit natürlich Dein Anteil am Haus (in der Vermögensrechnung, nicht im Grundbuch) steigt, ist auch klar.
Mein konkreter Rat, unterhaltet Euch erstmal über Eure gemeinsamen und ggf. einzelnen Ziele. Wenn ich z. B. einen teuren oldtimer haben will, aber meine Ehefrau mehr wert darauf legt eine Viertelmillionen als Sicherheit auf den Konten zu haben, dann sollte man ggf. nicht gemeinsam ein Haus kaufen.
Es könnte auch Streit geben, wenn beide je 70.000,- Eigenkapital einbringen, aber der Kredit von vielleicht 300.000,- zum größten Teil nur von einem von beiden gezahlt wird, weil der das dicke Einkommen hat, aber nciht einsieht der der Beitrag am leben der Famiie ihm den Rücken für den Beruf frei hält.
naja, es muß ja nicht gleich Scheidung passieren, es reicht schon beim Dachrinnenreinigen von der Leiterbzu fallen...ich hatte ca 2010 Fußball mit Freunden gespielt, und Bein verdreht...Kompletter Kreuzbanddurchriß....knapp 5 jahre krank zuletzt nach Krankengeldauslauf h4 trotzdem der Job fortbestand...5 OPs...dann ist es vorbei mit dem guten Gehaltr des Mannes...und wie sieht es dann aus...?
Das wäre dann schlecht. Dann wäre ein Ehevertrag besser gewesen. Allerdings gibt es auch einen Paragrafen, wonach ein Ehepartner nicht alleine über das Vermögen verfügen darf.
Das verstehe ich jetzt so, dass die Frau dann Pech hatte und ihr komplettes Vermögen weg ist. Zum zitierten Paragrafen: sie hätte ja ihr Einverständnis gegeben wenn sie ihr Vermögen einsetzt. Dann trifft doch dieser Paragraf auf ihre Situation nicht zu?
Oder was verstehe ich nicht bzw. nicht richtig?
Das verstehe ich jetzt so, dass die Frau dann Pech hatte und ihr komplettes Vermögen weg ist
Ihr komplettes Vermögen kann nur weg sein, wenn Sie eine persönliche Bürgschaft übernimmt, oder eben einen Kredit in Mithaftung übernimmt.
Aber auch dann müsste es schon extrem dumm zugehen.
Beispiel:
Ehe paar kauf Haus für 500.000,-, beide legen je 50.000,- Bargeld für das Eigenkapital und nehmen gemeinsam einen Kredit über 400.000,- auf.
Wenn nun einer von beiden sein Vermögen komplett verjubelt, in Schulden fällt und die Arbeit verliert, wird die Bank sich wegen des Kredits an den anderen Halten, der dann alleine abzhalen muss.
Aber das Haus ist ja noch da. Das würde dann (nach etwas hin und her) an den fallen, der die Raten allein trägt.
Hallo,
nein, ich finde die Zweifel richtig!
Ich würde mich bei meiner Bank erkundigen, ob die Kreditaufnahme wirklich so schwierig ist und wenn ja, aus welchen Gründen.
Ihr habt Kinder und da sollte lieber ein finanzieller Puffer vorhanden sein, anstatt sämtliche Ersparnisse ins Haus zu stecken. Ein Haus ist auch mit Folgekosten verbunden, die man nicht vorhersehen kann.
Ich persönlich würde mich gegen den "Traumhaus-Kauf" zu diesem Zeitpunkt entscheiden.
Nach der Elternzeit ist auch noch Zeit sich darüber Gedanken zu machen. Es werden in naher Zukunft auch ein paar Häuser günstig zu erwerben sein, weil die Menschen nun mal nicht ewig leben.
Das Bauchgefühl ist nicht immer verkehrt.
Deine Sorgen sind aus meiner Sicht nicht ganz unbegründet. Wenn du ein schlechtes Gefühl hast und das Geld als deine Altersvorsorge siehst (ein Eigenheim ist keine Altersvorsorge, lass dein Geld lieber in einem Fond), lass es sein. Das Erbe fällt übrigens nicht in den Zugewinn, das geht folglich lediglich an deinen Mann.
1. Im Fall einer Scheidung wird Dein Anfangsvermögen von 170.000 berücksichtigt, ebenso wie seines.
2. Die Wertsteigerung des Hauses (u.a. durch Tilgung des Kredits von seinem Einkommen) kommt beiden zugute beim Zugewinnausgleich.
3. Bei einer Eigenkapitalquote von 30% ist es halt schon ein Unterschied ob 130.000 zur Verfügung stehen (50.000 + 80.000) oder 250.000 (50.000 + 200.000). Der maximale Kaufpreis wäre dann 433.000 oder 833.000, also eher nur die Hälfte.
4. Welche Art Haus willst Du denn?
5. Was ich sehr gut nachvollziehen kann, ist der Wunsch, selbst über Einkommen/Vermögen zu verfügen.
6. Als Ehefrau wäre Dein Vermögenseinsatz durchaus geschützt.
Die Ausführungen sind ja ganz ok.
Aber: welches Fazit?
Sie stellt doch eine konkrete Frage und will dazu einen Rat:
Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt?
Soll sie oder soll sie nicht?
Keine Ahnung. Sie will das nicht, das ist dann doch okay. Vielleicht wäre wie auch mit einem Haus für 433.000 zufrieden. Oder sie wäre bereit, mehr des liquiden Kapitals einzusetzen, wenn der Mann seine teuren Autos verkauft.
Die Angst um das mitgebrachte Anfangsvermögen halte ich für irrational, den Wunsch nach Mitbestimmung für begründet.
Wenn man alles richtig angeht, sind Deine Ängste meiner Meinung nach unbegründet.
Im Grundbuch kann und sollte man die Eigentumsverhältnisse nach dem eingebrachten Vermögen von Dir und deinem Mann entsprechend festlegen.
Gem. Deiner gemachten Angaben gehören Dir dann 75% und Deinem Mann 25% des Grundstückes/Hauses.
Was bei der Aufteilung noch zusätzlich berücksichtig werden sollte, kann man mangels fehlender Informationen nicht weiter sagen.
PS:
Dein Vertrauen in Richtung Deines Mannes ist ja nicht gerade groß!
"..gehören Dir dann 75% und Deinem Mann 25% des Grundstückes/Hauses.." - das ist zwar korrekt, aber zunächst "gehört" es beiden und hat erst mal keine Bedeutung gegenüber Dritten.
Beide haben die identischen Rechte und Pflichten und haften z.B. für öffentliche Abgaben (wie etwa Grundsteuer oder Müllabfuhr ) gesamtschuldnerisch, also jeder allein für alles.
Die Prozent-Zuordnung bekommt erst dann eine Bedeutung, wenn Geld zu verteilen ist, also z.B. im Falle einer Zwangsversteigerung erfolgt die Erlösverteilung anhand der Eigentumsanteile.
Mal eine Verständnisfrage: wie ist die Situation für die Frau, wenn das Endvermögen unter ihrem Anfangsvermögen liegt, also kein Zugewinn entstanden ist?