Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

Mein Freund wohnt bei mir. Mein Einkommen 1500 € netto. Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde. Wir haben diesen Antrag vollständig mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege beigefügt. Auch meine Einkommensnachweise waren beigelegt. Bei diesem Antrag sollte ich eine Vollmacht unterschreiben, welche meinem Freund bevollmachtigt "meine Interessen beim Jobcenter zu vertreten, insbesondere rechtsverbindliche Anträge von mir zu beantragen und zu unterzeichnen. Diese Vollmacht habe ich nicht unterschrieben da ich nicht der Bedürftige/Antragssteller bin. Es wurde ihm nahegelegt hier und jetzt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ansonsten wird der Antrag sowieso abgelehnt. Nachdem er nicht unterschrieben hatte, hat das Jobcenter den Antrag behalten und mündlich abgelehnt. Bei der Berechnung kam sowieso nur ein geringer Betrag von 50,06 € für meinen Freund heraus. Aber darum geht es gar nicht sondern vor allem darum, dass ich sonst wegen der Ablehnung auch noch die Krankenkassenbeiträge für meinen Freund zahlen muss. Wir haben nun ein Einschreiben an das Jobcenter geschrieben, worin wir diese auffordern die Ablehnung mit Begründung schriftlich an uns zu senden. Gibt es eine rechtliche Grundlage die wegen der nicht unterschriebenen Vollmacht von mir der Antrag meines Freundes abgelehnt werden kann?

Hartz 4, Bedarfsgemeinschaft
Wie versteuere ich den "Unterhalt" für meine Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag und wir wohnen schon über ein Jahr zusammen) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014 - danach haben wir von meinem ALG1 und meinem Dispo "gelebt" ), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Wenn ich es denn richtig verstanden habe:

...Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner...

Quelle: FAZ ( http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )


Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)


Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

außergewöhnliche Belastungen, einkommensteuer, unterhalt, aussergewoehnliche Belastung, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft
Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1. Dezember 2015 mit meiner Freundin zusammen, die ich am 26. Oktober 2015 kennen gelernt habe und wir erwarten bereits unser erstes gemeinsames Kind. Es gibt an meiner Vaterschaft keine Zweifel. Ich bin Student, beziehe BAföG und etwas Unterhalt von meinen Eltern etwa in Höhe des Kindergeldes, das sie für mich beziehen. Des weiteren habe ich einen Studienkredit aufgenommen und halte mich mit einem Nebenjob über Wasser. Meine Freundin ist derzeit als arbeitssuchend gemeldet und das Jobcenter behauptet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft (Einstehensgemeinschaft) darstellen und rechnet alle meine Einkünfte an. Das heißt im Klartext, dass ich als Student bald 3 Personen zu ernähren habe. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, habe mich allerdings auf einen Paragraphen bezogen, den ich etwas fehlgedeutet habe, deshalb kein Erfolg. Jetzt die Frage: Ich kann und will zur Zeit nicht für meine Freundin einstehen, weil sie auch psychisch ein paar Probleme hat, sodass sie jetzt zum Beispiel 2 Verträge über Handys und 3 SIM-Karten-Verträge hat, von denen sie nur jeweils einen nutzen kann (ein Handy ist nach wenigen Wochen Gebrauch schon kaputt gegangen, kein Garantiefall). Als Student bin ich nicht in der Lage, für sie in solchen Fällen aufzukommen, diese Kosten muss sie meiner Meinung nach selbst tragen. Reicht dies für das Jobcenter als Begründung? Sollte dennoch der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich dann damit argumentieren, dass ich mit BAföG, Unterhalt und Nebenjob meinen eigenen Bedarf noch nicht decken kann, zumal die Hälfte des BAföGs ja ein Kredit ist, sodass nichts von mir angerechnet wird? Auch der Studienkredit von der KfW ist ja vollständig ein Kredit, den ich wieder zurückzahlen muss. Dieser Kredit kann noch unter gar keinen Umständen angerechnet werden, oder? Ganz davon abgesehen bin ich ohne Frage dazu verpflichtet, meinem Kind Unthalt zu zahlen bzw. es zu versorgen, das ist aber meines Erachtens eine andere Baustelle. Gibt es hier irgendeinen Lösungsweg? Und kann man auch rückwirkend bis 1. Dezember 2015 Nachzahlungen fordern? Ich danke euch schon mal für eure Antworten!

Gruß Samuel

Einkommensanrechnung, jobcenter, Bedarfsgemeinschaft
Pflichten in der Bedarfsgemeinschaft

Welche finanziellen und sozialen Pflichten haben Partner in einer Bedarfsgemeinscahft bzw. eheähnlichen Partnerschaft? Wofür tragen sie gegenseiitg die Verantwortung und müssen füreinander einstehen? Die Situation ist folgende: Ein Mann und eine Frau wohnen und leben seit 25 Jahren fest liiert zusammen. Nun ist der Mann schwer erkrankt und wird sterben. Er ist sehr pflegebedürftig. Sie lehnt jede Verantwortung zur Organisation oder Übername von Betreuung und Pflege ab. Sie möchte nicht, dass er in der gemeinsamen Wohnung bleibt, obwohl rein theoretisch eine Pflege und Versorgung dort organisiert werden könnte (und auch kostengünstiger bis kostenlos wäre). Sie kümmert sich weder um Anträge und Kostenübernahmen noch um Beratung oder Information zu Pflegeeinrichtungen. Sie kümmert sich nicht um Wäsche und Taschengeld oder um Krankengeld und Rente oder finanzielle Absicherung oder Pflegestufe, etc. Sie möchte auch nicht "seine" Miete für die gemeinsame Wohnung tragen. Sie lehnt all das ab, weil sie ja nicht verheiratet seien. Sie besitzt eine Generalvollmacht. Seine erwachsenen Kinder haben so gut wie keinen Kontakt zu beiden, da der Vater und dessen Partnerin den Kontakt nicht suchen und wünschen. Die KInder haben kaum eine Beziehung zum Vater, weil er sie verließ als sie noch sehr jung waren. Sie haben auch nie Geld vom Vater erhalten. Wer muss nun die Pflege und Betreuung sicherstellen und organisieren, die Anträge stellen, die Einrichtungen besictigen, die Verträge unterzeichnen, etc? Wer darf/muss entscheiden welche Einrichtung genommen wird und was sie kosten darf? Und wer muss das dann zahlen? Darf die Lebensgefährtin alle Verantwortung und Kostenübernahme einfach ablehnen? Darüber hinaus sind die Rente, die Krankenversicherung, das Krankengeld und das Einkommen nicht geklärt, da offenbar nicht eingezahlt wurde. Der Vater ist zwar privat-krankenversichert, aber hat kein Einkommen mehr und kann nicht zahlen, weil er kein Anspruch auf Krankengeld aus dieser Versicherung besitzt und keine Rente eingezahlt hat. Das war ihr bekant. Wer muss sich nun darum kümmern und ggf Unterhalt zahlen? Wer muss ggf. für die Pflegekosten und medizinische Versorgung zahlen, ohne Kranken-/Pflege-Versicherung und Rente? Die Partnerin ist gesund und hat Einkommen. Sie will für seine Miete der gemeinsamen Wohnung nicht aufkommen, keine Hilfsmittel zahlen, etc. Darf sie das? Können die Kinder eine Beteiligung an der Organisation und den Kosten für Pflege etc. ablehnen?

kosten, pflege, Recht, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Pflicht
Wohngeld als dauernd getrennt lebendes Ehepaar?

Ehegatten x und y leben (schriftlich erklärt) dauernd getrennt (Trennungsjahr) mit Kindern z in der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Für diese wurde vor Trennung Wohngeld bezogen. Nun wurde Verlängerung beantragt und bewilligt.

Soweit ich das verstehe sieht das WoGG vor, das ein Haushaltsmitglied NICHT dauernd getrennter Partner ist bzw. ein gemeinsames Zusammenleben bestehen muss welches fürsorglich und gemeinsam wirtschaftet. Dies widerspricht dem Konzept Trennungsjahr doch absolut während dem man nicht gemeinsam wirtschaften darf, etc.!?

Die Fragen sind nun

1) Wer der Ehegatten hat Anspruch auf Wohngeld?

2) Darf Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten mit in die Berechnung fließen?

3) Wenn ja, gilt dann der andere nicht automatisch als Haushaltsmitglied und dementsprechend als Empfänger?

4) Nehmen wir an x ist bspw. Rentner (oder ähnliches - jedenfalls NICHT vom Wohngeldbezug ausgeschlossen!) und y berufstätig und erhält bspw. Kindergeld und ist demnach der privilegiertere Part. Zudem bezieht y das Wohngeld. Wenn die Miete (fiktiv!) 2000 EUR warm betragen würde und gemäß Mietrecht jeder Hauptmieter die Hälfte zahlen müsste, ist es dann legitim als Besserverdienender das Wohngeld zu beziehen und somit nur knapp 1/4 der Miete zahlen zu müssen wohingegen x die Hälfte der Miete zahlen muss was ca. 3/4 des Einkommens wären?

Vielen Dank für jeden der sich mit solch einem komplexen Fall befassen möchte.

Einkommen, scheidung, Trennung, Wohngeld, Bedarfsgemeinschaft, Trennungsjahr