Wie versteuere ich den "Unterhalt" für meine Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag und wir wohnen schon über ein Jahr zusammen) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014 - danach haben wir von meinem ALG1 und meinem Dispo "gelebt" ), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Wenn ich es denn richtig verstanden habe:

...Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner...

Quelle: FAZ ( http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )


Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)


Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

außergewöhnliche Belastungen, einkommensteuer, unterhalt, aussergewoehnliche Belastung, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft
Pflichten in der Bedarfsgemeinschaft

Welche finanziellen und sozialen Pflichten haben Partner in einer Bedarfsgemeinscahft bzw. eheähnlichen Partnerschaft? Wofür tragen sie gegenseiitg die Verantwortung und müssen füreinander einstehen? Die Situation ist folgende: Ein Mann und eine Frau wohnen und leben seit 25 Jahren fest liiert zusammen. Nun ist der Mann schwer erkrankt und wird sterben. Er ist sehr pflegebedürftig. Sie lehnt jede Verantwortung zur Organisation oder Übername von Betreuung und Pflege ab. Sie möchte nicht, dass er in der gemeinsamen Wohnung bleibt, obwohl rein theoretisch eine Pflege und Versorgung dort organisiert werden könnte (und auch kostengünstiger bis kostenlos wäre). Sie kümmert sich weder um Anträge und Kostenübernahmen noch um Beratung oder Information zu Pflegeeinrichtungen. Sie kümmert sich nicht um Wäsche und Taschengeld oder um Krankengeld und Rente oder finanzielle Absicherung oder Pflegestufe, etc. Sie möchte auch nicht "seine" Miete für die gemeinsame Wohnung tragen. Sie lehnt all das ab, weil sie ja nicht verheiratet seien. Sie besitzt eine Generalvollmacht. Seine erwachsenen Kinder haben so gut wie keinen Kontakt zu beiden, da der Vater und dessen Partnerin den Kontakt nicht suchen und wünschen. Die KInder haben kaum eine Beziehung zum Vater, weil er sie verließ als sie noch sehr jung waren. Sie haben auch nie Geld vom Vater erhalten. Wer muss nun die Pflege und Betreuung sicherstellen und organisieren, die Anträge stellen, die Einrichtungen besictigen, die Verträge unterzeichnen, etc? Wer darf/muss entscheiden welche Einrichtung genommen wird und was sie kosten darf? Und wer muss das dann zahlen? Darf die Lebensgefährtin alle Verantwortung und Kostenübernahme einfach ablehnen? Darüber hinaus sind die Rente, die Krankenversicherung, das Krankengeld und das Einkommen nicht geklärt, da offenbar nicht eingezahlt wurde. Der Vater ist zwar privat-krankenversichert, aber hat kein Einkommen mehr und kann nicht zahlen, weil er kein Anspruch auf Krankengeld aus dieser Versicherung besitzt und keine Rente eingezahlt hat. Das war ihr bekant. Wer muss sich nun darum kümmern und ggf Unterhalt zahlen? Wer muss ggf. für die Pflegekosten und medizinische Versorgung zahlen, ohne Kranken-/Pflege-Versicherung und Rente? Die Partnerin ist gesund und hat Einkommen. Sie will für seine Miete der gemeinsamen Wohnung nicht aufkommen, keine Hilfsmittel zahlen, etc. Darf sie das? Können die Kinder eine Beteiligung an der Organisation und den Kosten für Pflege etc. ablehnen?

kosten, pflege, Recht, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft, Pflicht

Meistgelesene Fragen zum Thema Eheähnliche Gemeinschaft