Bürgergeld / bedarfgemeinschaft?

3 Antworten

Dir wird nichts "abgezogen". Du fällst aus dem Bürgergeld heraus und kommst zukünftig selbst für Deinen Lebensunterhalt auf.

Du wirst anteilig für die Miete aufkommen müssen. Dein Vater bekommt also seinen Regelsatz und die Hälfte an Kosten für eure Unterkunft.

Bei einem Einkommen in der Höhe gehe ich nicht davon aus, dass du weiterhin Bürgergeld erhalten wirst. Und das ist doch auch super so!

Die Hälfte der Miete musst du bezahlen und die Hälfte der Nebenkosten . GEZ musst du dann auch bezahlen . Anteilig Heizkosten , Strom und Wasser .

Woher ich das weiß:Recherche